PSYCHISCH-KRANKEN-GESETZ: Besser nicht fragen!
Auf Fragen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz wird reagiert - allerdings meist mit betrenem Schweigen. Aber das darf sich nicht erlauben, wer die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und ernst nimmt.
E s gibt sie, die Situationen, in denen psychisch kranke Menschen für andere oder sich selbst zur Gefahr werden. Niemand möchte in der Haut der Verantwortlichen stecken, die gesetzliche Regelungen zu Zwangseinweisungen lockern - und dann passiert etwas. Das mag das betretene Schweigen erklären, das sich bei Fragen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz ausbreitet.
Dennoch: Es gibt auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Bei der Umsetzung ist Bremen bundesweiter Vorreiter - wenn es um die inklusive Schule geht. Mögliche Folgen für den Umgang mit psychisch Kranken aber blendet man lieber aus. Forderungen von Betroffenen laufen ins Leere, Ahnungslosigkeit oder Ignoranz prägen die Reaktionen von Behörden und Parteien. Dabei fehlt gerade seelisch Behinderten die Lobby, auch traditionelle Behindertenverbände vertreten sie selten.
Wie es läuft in Bremens Psychiatrien, hat jüngst eine Kommission des Landes berichtet. Und vor der Gefahr gewarnt, dass die Versorgung "in Verwahrung kippt". Auch das, so die Gesundheitsbehörde, nur eine Frage der Umsetzung des Gesetzes.
Warum aber ein Gesetz verlängern, das Gefahr läuft, falsch umgesetzt zu werden? Und zudem die Behindertenrechtskonvention missachtet? Darauf hat keiner der Verantwortlichen eine Antwort. Aber es stellt sich auch niemand den Fragen.
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