Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
wo sind alle anderen leser-kommentare zu diesem guten kommentar von herrn kaul? wieso sind die "verschwunden"?
da sag nochmal jemand, es gäbe keine zensurbehörde.
In Heiligendamm war das ja genau wie immer am 1. Mai in Berlin. Erst durch die Polizei werden die Leute aggressiv und holen schnell ihre schwarzen Klamotten raus.
Ziel war es den G8-Gipfel zu sprengen oder möglichst massiv zu stören. Deswegen mußte der Staat alle Mittel, die er zur Verfügung hatte, gegen diese Extremisten einsetzen.
Ein guter, tiefgründiger und treffender Kommentar, Herr Kaul!
Gerne mehr davon in der taz!
Der Verweis auf den »Verteidigungsfall«ist folgerichtig im Kontext der real existierenden Postdemokratie. Auftrag der Bundeswehr im Innern ist nicht der Schutz der Bevölkerung, sondern Schutz der Herrschenden VOR der Bevölkerung. Spiegelbildlich dazu wird im Äußeren ja auch nicht »Deutschland am Hindukusch verteidigt«, sondern die Wirtschaftsinteressen einiger superreicher grauer Eminenzen aus US-Europa bekommen ein militärisches Fundament, wo es notwendig ist. Und bei den G-8-Gipfeln trifft sich nun einmal jenes teuer eingekaufte Führungspersonal, das deren neofeudale Herrschaft sichern soll. Deutlich wird das Funktionsprinzip bspw. am Pärchen Merkel - Friede Springer: wer paßt da wohl auf wen auf und hat letztlich das Kommando?
Manchmal eben werden Teile des Establishments geständig und plaudern aus der Schule, wie jüngst Horst Köhler. Und nun auch das Bundesverfassungsgericht.
Das klingt ein wenig nach dem marxistischen "...vom Kopf auf die Füße stellen". Angesichts von Genua könnte man durchaus eine Veranlassung sehen, dass ein Spannungsfall vorliegt, der mit polizeilichen Mitteln nicht zu beherrschen ist.
Einschüchterungsversuche mit militärischer Ausrüstung kann man als überzogen oder auch albern ansehen. Das rechfertigt aber nicht, die Protestler als blümchenpflückende Hippies darzustellen, die von der Bundeswehr provoziert worden sind.
einseitig!
O-Ton
Denn das einzige, was im Umfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm verteidigt werden musste, waren die demokratischen Rechte der Bürger - etwa darauf, ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen zu dürfen.
Es gibt auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit der Tagungsteilnehmer.
Auch sie haben das Recht sich zu versammeln.
Wo liegt der Vorteil wenn die technischen und personellen Mittel nur von der Polizei gestellt worden wären.
Das gepanzerte Radfahrzeug hätte man natürlich vorher blau anmalen und mit Beamten der Bundespolizei ausstatten können.
Auch die Tornados können sie blau anmalen.
Wenn sie hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel anzweifeln liegt es wohl daran das sie sich noch nie als Ziel möglicher (terroristischer) Angriffe gesehen haben.
Sollten sie sich einmal so fühlen empfehle ich ihnen die 110 zu wählen.
Und wenn sie befürchten das ihr Kind im Wald liegen könnte werden sie sehr schnell nach einem Tornado mit Wärmebildkamera rufen.
klaus keller hanau
Dass die Grünen Ricarda Lang und Omid Nouripour zurücktreten mussten, war absehbar. Sie standen der Habeck-Strategie im Weg.
Kommentar Bundeswehr: Im Verteidigungsfall ohne Parlament
Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf "Spannungen", die aber durch den Aufmarsch der Bundeswehr überhaupt erst erzeugt wurden. Das ist Paradox.
Wer anlässlich des G-8-Gipfels in Deutschland im Juni 2007 in einem der Zelte vor Heiligendamm lag, wird sich nur zu gut an die aufgeheizte Stimmung erinnern.Tiefflug-Tornados, Spähpanzer und Aufklärungsflugzeuge lieferten dem zivilgesellschaftlichen Protest eine militärische Sonderaufführung der amtlichen Art. Jeder Demonstrant war potenziell auch Terrorist. Und die Bundeswehr spielte sich im Inneren auf.
Mit seiner Entscheidung verweist das Bundesverfassungsgericht nun darauf, eine Zustimmung des Parlaments sei nur bei Auslandseinsätzen nötig, nicht aber im Inland im sogenannten "Verteidigungs-" oder "Spannungsfall". Selbst wenn das Gericht hier juristisch korrekt argumentiert: Dieser Umstand ist an sich schon absurd genug.
Daneben entbehrt der Verweis auf den "Verteidigungsfall" aber nicht einer gewissen Ironie. Denn das einzige, was im Umfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm verteidigt werden musste, waren die demokratischen Rechte der Bürger - etwa darauf, ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen zu dürfen. Und selbst bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen in Rostock handelte es sich ja nicht um "Aufständische", denen mit polizeilichen Mitteln allein nicht beizukommen gewesen wäre.
Auch standen im Vorfeld des G-8-Gipfels über Monate hinweg völlig unverdächtige zivilgesellschaftliche Gruppen unter Beobachtung. Und wer in Heiligendamm war, weiß, dass es bei den Tiefflügen der Bundeswehr weniger um Aufklärung als vielmehr um Einschüchterung ging. Die Richter berufen sich in ihrem Urteil also auf "Spannungen", die durch den Aufmarsch der Bundeswehr überhaupt erst erzeugt wurden. Das ist das eigentliche Paradox.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Martin Kaul
Reporter