Verfassungsgericht hebt Urteil auf: Landowsky-Prozesss muss wiederholt werden

Der erste Prozess wegen der Berliner Bankenaffäre muss neu verhandelt werden. Bundesverfassungsgericht hebt das Urteil gegen einstigen CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und andere Bankmanager auf.

Klaus Landowsky bei einem der Prozesse vor Gericht : Reuters

Der Prozess um die Berliner Bankenaffäre muss neu aufgerollt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter hoben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den früheren Chef der Berlin-Hyp und Ex-CDU-Fraktionschef, Klaus-Rüdiger Landowsky, sowie gegen vier weitere ehemalige Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG auf.

Die Angeklagten waren im März 2007 jeweils wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Landowsky war zu 16 Monaten Haft auf Bewähurng verurteilt worden.

Eine Verfassungsbeschwerde der fünf Verurteilten hatte nun Erfolg. Die Sache wurde an das Berliner Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Das Landgericht müsse den konkreten Schaden beziffern, der womöglich bei einer riskanten Kreditvergabe über rund zehn Millionen Euro entstanden war. Das Bundesverfassungsgericht hob auch den entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2009 auf, der die Revisionen der fünf Verurteilten verworfen hatte.

In einem weiteren seit Sommer 2009 laufenden Prozess ist Landowsky zusammen mit weiteren Bankmanagern wegen Untreue angeklagt. (ddp, taz)

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