piwik no script img

Prozess SachsensumpfVerurteilt wegen Journalismus

Wegen Ihrer Berichterstattung über den Sachsensumpf werden Thomas Datt und Arndt Ginzel zu Geldstrafen verurteilt. Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen.

Blumen und Kakteen zum Prozess: Die Journalisten Thomas Datt (l) und Arndt Ginzel treffen am Freitag im Amtsgericht in Dresden ein. Bild: dpa

Das Urteil war unmissverständlich: 50 Tagessätze à 50 Euro für die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel. Weniger klar hingegen die Begründung, die Richter Hermann Hepp-Schwab vortrug. Kaum war er damit fertig, begann unter den zahlreichen Journalisten und Prozessbeobachtern das Rätselraten: "Wofür sind die jetzt verurteilt worden?"

Nicht einmal Verteidiger Steffen Soult verstand das sogleich, während Thomas Datt von einem "bizarren Urteil von unterirdischem Niveau" sprach. Auch Hendrik Zörner, der Sprecher des Deutschen Journalistenverbands, nannte das Urteil einen "Einschüchterungsversuch" und warnte, dieser "Dammbruch" dürfe nicht Schule machen.

Von allen Vorwürfen wegen Verleumdung und übler Nachrede, die die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Sachsensumpf vorgetragen hatten, war schließlich nur ein Satz übrig geblieben. Für strafwürdig befand das Amtsgericht Dresden allein folgende, als Frage formulierte Passage in einem im Juni 2008 auf Zeit Online erschienenen Artikel: "Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"

Der Prozess

Die Angeklagten: Arndt Ginzel und Thomas Datt, zwei freie Journalisten, die für den Spiegel und für Zeit Online in Sachen Korruption in der sächsischen Justiz ("Sachsensumpf") recherchiert haben. Sie zeigten früheren Prostituierten des Bordells "Jasmin" Fotos von Justizbeamten und fragten sie, ob diese im Bordell verkehrten.

Die Kläger: Die Dresdner Staatsanwaltschaft und, als Nebenkläger, Jürgen Niemeyer, ehemaliger Vizepräsident des Leipziger Landgerichts. Die Zwangsprostituierten erkannten Niemeyer auf den Fotos wieder, wovon der Spiegel und Zeit Online dann berichteten. Niemeyer hatte 1994 in einem Verfahren gegen den Betreiber des Bordells "Jasmin" wegen Zwangsprostitution von Minderjährigen ein mildes Urteil von vier Jahre Haft ausgesprochen.

Das Gericht: Der Richter ist Hermann Hepp-Schwab. Norbert Röger, der derzeitige Präsident und damit Hepp-Schwabs Vorgesetzter, stand ebenfalls im Verdacht, in die Korruptionsaffäre des Sachsensumpfs verwickelt gewesen zu sein.

Die Anklage: Verleumdung und üble Nachrede. Der Prozess dauerte seit April, die Verteidiger sahen schon in dem langen Verfahren und den damit entstehenden Kosten eine Bestrafung.

Die Schlussworte: Der Angeklagten: "Es kann nur einen Freispruch geben, weil die Anklage willkürlich und falsch ist!" Der Anwältin und Ehefrau des Nebenklägers: "Die Journalisten müssen sich ihrer Macht bewusst sein. Sie haben großes Unheil angerichtet."

Der Untersuchungsausschuss: Die Ermittlungen zum "Sachsensumpf" sind noch nicht abgeschlossen. Der erste Untersuchungsausschuss tagte von Juli 2007 bis August 2009, der zweite hat in diesen Tagen einen Zeitplan vorgelegt. Ab 2011 will sich der Ausschuss mit dem Umgang der Landesregierung und der Staatsanwaltschaft mit Journalisten beschäftigen. Auch der Prozess gegen Ginzel und Datt soll dabei eine Rolle spielen. BOE

Gemeint waren Leipziger Polizisten, die im Jahr 2000 wegen früherer Vorgänge um ein Minderjährigenbordell auch gegen Richter Jürgen Niemeyer wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt hatten. Der Verdacht war schon 1994 aufgetaucht, als der Richter den Bordellbetreiber zu einer auffällig milden Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilte. Mindestens zwei der ehemaligen Zwangsprostituierten wollen den Richter später auf Fotos als ihren ehemaligen Freier "Ingo" wiedererkannt haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch nach einer Woche eingestellt, woraufhin Niemeyer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten einreichte. Die Vorgänge spielen seit 2007 wieder eine Rolle, als Dossiers des sächsischen Verfassungsschutzes über angebliche kriminelle Netzwerke auftauchten.

Amtsrichter Hepp-Schwab sah nun in der Fragestellung der Journalisten die suggestive Tatsachenbehauptung, Polizisten hätten auf Druck Niemeyers die Ermittlungen eingestellt, obschon diese Vorgänge zeitlich auseinanderlägen. Das bedeute den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt und sei ehrenrührig für die Leipziger Polizisten.

Seltsam daran ist, dass sich keiner dieser Polizisten zu einer Anzeige veranlasst sah. Erst die Dresdner Staatsanwaltschaft und das sächsische Innenministerium mussten ihren Polizeipräsidenten dazu drängen, das stellvertretend für die Ermittler zu tun. Auffällig sind auch die Freisprüche in allen übrigen Punkten der Anklage. Für einen Spiegel-Artikel, dem sie lediglich eine Recherchegrundlage lieferten, werden die beiden Journalisten nicht belangt. Auch die Verleumdungsvorwürfe, die der inzwischen pensionierte Niemeyer als Nebenkläger erhoben hatte, werden nicht erwähnt.

Datt und Ginzel betrachten ihr Verfahren als Teil der "Einschüchterungsversuche" gegenüber allen, die Zweifel an der offiziellen Version der Staatsanwaltschaft zum "Sachsensumpf" hegen. Allein 21 der hundert angestrengten Verfahren liefen gegen Journalisten. Arndt Ginzel macht sich große Sorgen, dass die Zeuginnen aus dem Leipziger Minderjährigenbordell in den auch gegen sie laufenden Verfahren endgültig zum Schweigen gebracht werden könnten. Erstaunlicherweise hatte sich der damit befasste Richter zunächst selbst als befangen erklärt.

Dennoch herrschte nach dem Urteil eine gewisse Zuversicht. Denn die Betroffenen sind sich sicher, dass dieses Urteil vor der nächsten Instanz keinen Bestand haben wird. Dann könnte die Pressefreiheit sogar gestärkt aus diesem Verfahren hervorgehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

20 Kommentare

 / 
  • DS
    Der Stützer

    Ich möchte allen, die in der Sache "Sachsensumpf" berichtet haben mitteilen. Nachdem die sächsische Justiz fast alle Berichterstatter in dieser Angelegenheit mit Geldstrafen überzogen hat, kümmert sie sich jetzt wieder um das eigentliche Problem. Der ermittelnde Kriminalbeamte Georg W. wurde am 18.02.2011 erneut durch einen Innenminister von seinen Amtsgeschäften enthoben. Dieser Umstand dürfte bundesweit einmalig sein. Daran kann man aber erkennen, wie weit der Filz reicht. Die Vorwürfe sind alte Sachen, die schon einmal von einem Gericht entschieden wurden. Wenn keine neuen Anklagepunkte da sind, wärmt man die alten immer wieder auf. Die sogenannte unabhängige Justiz hat einen langen Atem. Besonders in Sachsen.

  • EL
    ein leipziger

    Damit man sich mal ein Bild machen kann und der Zauber sich langsam legt >>> Norbert Röger! >>> http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/779.php

     

    Norbert Röger wird von der Presse für eine der zentralen Figuren im sächsischen Sumpf gehalten.

    [bearbeiten] Disziplinarverfahren >>> http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Norbert_R%C3%B6ger

     

    Am 30.05.2007 berichtete der MDR:

     

    "Das Sächsische Justizministerium hat gegen den Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten Röger ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach Informationen von MDR 1 RADIO SACHSEN soll Röger als Leitender Oberstaatsanwalt in Leipzig Ermittlungen im Rotlicht-Milieu vereitelt haben. Es gebe Hinweise, dass er auch Zeugenaussagen in einem Prozess um Immobiliengeschäfte verhindert haben soll."

    [bearbeiten] Verdacht der Warnung von Kinderschändern vor einer Razzia

     

    MDR FAKT berichtete am 11.06.2007, dass es Hinweise gebe, dass Norbert Röger in einem Verfahren wegen Missbrauchs acht- bis zehnjähriger tschechischer Kinder die Verdächtigen vor einer Razzia gewarnt haben soll.

    [bearbeiten] Kinderpornos im Panzerschrank vorgeworfen

     

    MDR FAKT berichtete am 11.06.2007:

     

    "Weitere Vorwürfe in den Akten sind der Besitz von Kinderpornos im Panzerschrank der Staatsanwaltschaft."

    [bearbeiten] Urlaubsreise in die USA

     

    Zu einer Urlaubsreise in die USA berichtete MDR FAKT am 11.06.2007:

     

    "Außerdem soll sich Röger im Urlaub mit dem flüchtigen Verbrecher R. in den USA getroffen haben. Zitat: "Röger soll gemeinsam mit M. während seines Urlaubs privat in die USA gereist sein und sich dort mit R. getroffen haben. ... Diese Urlaubsreise sollen M. und R. finanziert haben.""

  • EL
    ein leipziger

    Herr Arndt Ginzel soll sich keine Sorgen machen, dass die Zeuginnen eingeschüchtert werden. Positiv denken! Die Schuldigen können nicht ewig straffrei bleiben. Den Schuldigen ihre Zeit ist bald abgelaufen. Derartige Ungerechtigkeiten können nicht ewig hingenommen werden. Alles hat einen Sinn. Wut und Hass tilgen und durchhalten. Ihr seid nicht allein. Mehr als ihr denkt, denken mit euch und unterstützen euch in Gedanken. Und diese Gedanken und eure positiven Gedanken haben mehr Kraft, als diese Verbrecher.

  • V
    vic

    @ GonZoo

    völlig richtig.

     

    Aber leider ist es nicht erst seit Schröder so, dass Bild das offizielle Sprachrohr aller bisherigen Regierungen ist. Bildschreiberlinge sind embedded. Bild sitzt im Bundeskanzleramt, M´s Mitarbeiter bei Bild und man hilft sich gegenseitig so gut man kann...und man kann gut....

    Mit anderen Worten - Man mag sich.

  • U
    Unaussprechbar

    Da der Herr Voßkuhle die Obermutti im BVerfG ist, wird selbst das nicht viel bringen. Seit der dort ist, ist dieses Land wahrhaftig bedroht! Denn wer verurteilt denn Schandtaten eines obersten Bundesverfassungsrichters? Gibt es dafür eine Instanz?

  • IK
    Imme Kalweit

    Wenn es so weit kommen muss, dass ehrlicher kritischer Journalismus im Korruptionssumpf unseres Gerichtswesens versinkt, weil die ins Visier- Genommenen ihre Macht im Spinnennetz der Juristerei ausspielen, wird freier Journalismus fragwürdig !

    Soviel uneigennützigen Mut zu Recherchen im Umfeld der Träger von Recht und Ordnung im zweifelhaften Milieu der Prostitution sind ja wohl selten und soll wohl nun grundsätzlich unterbunden werden.

    Deshalb kann mann den beiden Journalisten nur Sympathie und Unterstützung durch eine Welle des Protestes gegen das Urteil wünschen !

  • B
    Bernhard

    Schön ist das nicht - dieses Urteil. Aber sauberer Journalismus ist das auch nicht, wenn mit Vermutungen und Andeutungen die Sachlage 'aufgeppt' wird -gelle ?

  • RM
    Rudi Ment

    Guter Artikel - unbedingt dranbleiben. Das Urteil ist aufgrund der albernen Argumentation schlichtweg ein Skandal. Und ein Versuch der Einschüchterung und damit ein Angriff auf die Pressefreiheit. Denn sollte es irgendwie Bestand haben, gleicht es einem Berufsverbot für Freie Journalisten bei harten Themen und jeder Verdachtsberichterstattung! Denn alle Quellen offenlegen - das hätten sie gerne,. die sächsischen Sumpfkröten. Um diese dann sofort mit neuen Verfahren zu überziehen ...

  • R
    Ralph

    Jaja, von der DDR lernen heißt... Denn so eine offensichtliche "Staatsjustiz" erinnert schon fatal an die "gute alte Zeit", zumindest hier in Sachsen. Kritiker werden verurteilt, Vergehen der staatsnahen Personen vertuscht, verleugnet u.s.w. Eben ein richtiger schwarzer Sumpf. Heitmann läßt Grüßen! Aber mal zur Sache: Wenn der Vorsitzende des Richters im Sumpf mitgemischt hat, wäre das Grund für einen erstklassigen Befangenheitsantrag, zumindest bei einer unabhängigen Justiz. Das ist aber in Sachsen eher nicht der Fall!

  • G
    GonZoo

    Das Erstaunlichste an diesem Urteil ist, daß "BILD" täglich, schlimmer und bis an den Rand der Volksverhetzung gegen dieselben Gesetze verstößt, aber die Verantwortlichen weder angeklagt noch verurteilt werden.

     

    "Zweierlei Maß" ist noch der freundlichste Ausdruck, der mir dazu einfällt.

     

    Wie wäre es denn mal wieder mit Berufsverboten, diesmal für Journalisten?

  • OP
    Otto Pardey

    Meine Recherchen im Rotlicht-Milieu von Hannover

    haben ergeben das Polizei-und Justizbeamte sowie

    Angestellte der Landeshauptstadt Hannover

    über viele Jahre mafiöse Strukturen gebildet haben

    von Vorteilsnahme im Amt und Zahlungen von Schmiergeldern.

    Neben Bezahlungen in Sex-Naturalien wurden auch

    Reisen für Polizeibeamte in Begleitung von

    Prostituierten durch Bordellbetreiber u.a.

    geboten.

    Darüber hinaus wurden Polizeikontrollen an

    das Milieu verraten,Aufenthaltsgenehmigungen be-

    schleunigt weiterhin Einfluß in Ermittlungsverfahren

    genommen.

    Ein Polizeibeamter hat mich bezüglich indem Hells Angels Prozeß 2009 darauf hingewiesen indem

    der Richter Herr Rost am Amtsgericht Rinteln

    Strafanzeige gegen seine Richterkollegen

    gestellt hat indem dieser Von Rechtsbeugungen

    ausgeht.

    Darüber hinaus habe ich persönlich auf die

    skandallösen Zustände hier in Hannover alle

    Journalisten u.a.darauf hingewiesen.

    Folgedessen hat Frau Christiane Kröger vom

    Weser Kurier gegenüber Report-München vor

    Wochen gegenüber des Herrn Frank Hanebuth bezüglich

    der Hells Angels von einflußreichen Freunden

    gesprochen.

    Diese Klientel wird durch Götz von Fromberg als

    Anwalt hier in Hannover vertreten einem Freund

    des Altbundeskanzler Gerhard Schröder SPD!

    Fest steht,das sich zurecht die angeklagten

    Journalisten wehren sollen und ggf.

    den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    in Straßbourg anrufen sollte.

    Selbstverständlich erkläre ich mich bereit,

    meine Recherchen gegenüber der TAZ sowie

    den betroffenen Journalisten unterstützend zur

    Verfügung zu stellen.

    Auch sollte diesem Corpsgeist von Korruption und

    Behördenwillkür hier eine klare Absage bzw.

    Widerstand entgegen stehen!

  • K
    KTV

    "Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen."

     

    Wie erklärt man sich eine solche groß angelegte Fehlerkette in einer auf absoluten Gewinn gerichteten juristischen Truppe, die verschleiern will? Man wird bei einer solch brilliant eingefädelten Prozessfehlerquote hellhörig. Die Fliege im Netz müßte sich doch in diesem Fall fragen, ob die Spinne, die in der Mitte zu sitzen scheint, das Netz auch gewoben hat, weil sie sich offenbar gar nicht auskennt.

     

    Ist es nicht auffällig, daß die beiden wirklich (!) mutigen Kollegen wahrscheinlich freigesprochen werden, weil das Urteil mehr als nur fragwürdig ist? Oder wird die Justiz des verhandelten Falles als so sturzbesoffen und infantil eingeschätzt und das wars dann für den Leser? Kaum zu glauben. Diese Beitragsform ist ominös und pseudoskandalös. Alle sind (extrem) für die Freiheit - aber die ist wegen "guter Chancen" mangels sinnvollen Urteilsanlasses gar nicht in Gefahr - worin man in diesem Fall sicher sein kann und sich ja auch alle einig sind?! Worum also geht es da? Irgendwas fehlt.

  • K
    KTV

    "Sie wollen Berufung einlegen – und haben gute Chancen."

     

    Wie erklärt man sich eine solche groß angelegte Fehlerkette in einer auf absoluten Gewinn gerichteten juristischen Truppe, die verschleiern will? Man wird bei einer solch brilliant eingefädelten Prozessfehlerquote hellhörig. Die Fliege im Netz müßte sich doch in diesem Fall fragen, ob die Spinne, die in der Mitte zu sitzen scheint, das Netz auch gewoben hat, weil sie sich offenbar gar nicht auskennt.

     

    Ist es nicht auffällig, daß die beiden wirklich (!) mutigen Kollegen wahrscheinlich freigesprochen werden, weil das Urteil mehr als nur fragwürdig ist? Oder wird die Justiz des verhandelten Falles als so sturzbesoffen und infantil eingeschätzt und das wars dann für den Leser? Kaum zu glauben. Diese Beitragsform ist ominös und pseudoskandalös. Alle sind (extrem) für die Freiheit - aber die ist wegen "guter Chancen" mangels sinnvollen Urteilsanlasses gar nicht in Gefahr - worin man in diesem Fall sicher sein kann und sich ja auch alle einig sind?! Worum also geht es da? Irgendwas fehlt.

  • V
    vic

    Ich habe einen Vorschlag:

    Wir stecken Steinbach und andere Quälgeister, sowie die gesamte NPD da rein.

    Dann geben wir das ganze Bundesland Sachsen inklusive Exekutive, Legislative und Judikative an die östlichen Nachbarn ab.

    In der Hoffnung, dass sie das Geschenk annehmen.

  • L
    Leser

    Ich fürchte, das ist lange nicht der einzige und auch nicht der grösste Sumpf in diesem Land. Aus anderen sind nur deren Entdecker nicht zurückgekehrt, um uns zu berichten.

  • K
    Kommentator

    Unglaublich!!

    Wenn die, die Macht haben, Gerechtigkeit umzusetzen selbst Schwerkriminelle sind und sich schützen.

     

    In solchen Fällen ist meines Erachtens so einiges legitim, um Abhilfe zu schaffen. Solche Leute müssen gehen!

     

    @Beide Journalisten:

    Seid tapfer und haltet durch! Ihr seid unendlich wichtig!

     

    @Sachsen: Wo bleibt der Aufschrei? Wo die Demos? Das kann doch nicht sein, dass alles ruhig bleibt bei so einem Skandal!

  • EM
    Esser M

    Peinlich für das Land Sachsen insgesamt. Außer über Schlawörter wie Rechtsextremismus oder Landflucht ist mir das Bundesland Sachsen bislang noch nicht begegnet. Das Gericht wird das heutige Urteil um die Ohren gehauen bekommen - nur, was bringt´s?

    Diese Vorgänge erwecken den Eindruck, dass in Sachsen nie der eiserne Vohang für den Sinn des Rechtsempfindens einer demokratischen Gesellschaft gelüftet wurde.

    Aber wer will das schon erwarten nach läppischen zwei Jahrzehnten...

  • Z
    zynankarlie

    Sollte dieses Terrorurteil bestand haben, ist die BRD endgültig kein demokratischer Rechtsstaat mehr, und muss mit allen Mitteln bekämpft werden! Das sind Russische Justizverhältnisse!

  • CP
    Coco Price

    Man googele in diesem Zusammenhang einfach mal Frank Fahsel, über zwanzig Jahre Richter am Landesgericht Stuttgart, was der so über seine Kollegen zu berichten weiß.

  • U
    UweRietmöller

    Hier irren Ginzel und Datt.

    Die nächste Instanz (das Landgericht) wird genauso entscheiden wie das Amtsgericht.

    Das Oberlandesgericht wird die Revision als unbegründet verwerfen.

    Bleibt nur eine Hoffnung: Das Bundesverfassungsgericht.

     

    Ginzel und Datt, halten Sie durch!