Farbkennzeichnung für Gastronomie: Ekel-Restaurants werden geoutet
Die Länder haben sich darauf geeinigt, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Die Gastronomie soll 2012 den Anfang machen.
BREMEN/BERLIN taz | Verbraucher sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig erfahren, ob ein Restaurant sich an die Regeln zur Hygiene und Lebensmittelkennzeichnung hält. Die Verbraucherminister hätten sich "auf ein bundeseinheitliches Modell geeinigt, mit dem die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Form eines Farbbalkens, eines sogenannten Kontrollbarometers, regelmäßig veröffentlicht werden", sagte die Bremer Senatorin Ingelore Rosenkötter (SPD) am Donnerstag nach einer Konferenz mit ihren Amtskollegen. Gaststätten beispielsweise sollten die Balkendiagramme mit den Ergebnissen der letzten amtlichen Inspektionen an einer von außen sichtbaren Stelle aufhängen, etwa am Eingang neben der Karte.
In den mehrfarbigen Kontrollbarometern zeigt ein Pfeil auf Grün, wenn der Betrieb die Anforderungen völlig oder mit geringfügigen Ausnahmen erfüllt hat: wenn er also zum Beispiel Fleisch kühl genug lagert, die Köche wissen, dass sie sich die Hände waschen müssen, und Konservierungsstoffe auf der Karte angegeben werden. Stellen die Kontrolleure mehrere oder mittelschwere Mängel fest, gibt es ein Gelb. Bei schwerwiegenden Problemen steht der Pfeil auf Rot. Verhandelt werden soll noch, ob es nur die drei Ampelfarben oder auch Zwischenstufen geben wird.
Bäckereien, Schlachtereien, Kantinen
"Unser Ziel ist, dass die Verbraucher ab 1. Januar 2012 an den Türen der Restaurants auf einen Blick ablesen können, wie es dort insbesondere um die Hygiene bestellt ist", ergänzte Senatorin Rosenkötter. Später würden alle weiteren Betriebe hinzukommen, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen - unter anderem Bäckereien, Schlachtereien, Kantinen und Läden.
Dafür müsse der Bund die gesetzliche Grundlage schaffen, forderten die Länder in ihrem Beschluss. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, erklärte, sein Haus werde diesen Wunsch "zügig aufgreifen". Nordrhein-Westfalens Ressortchef Johannes Remmel (Grüne) verlangte bereits, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen. NRW hatte eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern geleitet, die einen Vorschlag für die Kennzeichnung erstellt hatte.
Mit dem Beschluss erfüllen die Minister eine alte Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Organisation Foodwatch. Sie argumentieren, dass der Druck auf schwarze Schafe in der Wirtschaft wachse, wenn die Ergebnisse der Kontrollen öffentlich sind. Denn wenn Verbraucher wegen einer schlechten Bewertung Betriebe meiden, sei das oft schmerzhafter für die Inhaber als Bußgelder.
Smileys verbssern die Hygiene
Das soll langfristig die Hygiene verbessern: Seit Dänemark die Ergebnisse in Form eines Smileys veröffentliche, sei dort der Anteil der Betriebe mit der Bestnote von 70 Prozent im Jahr 2002 auf 86 Prozent sieben Jahre später gestiegen, berichtete die Verbraucherzentrale. Ähnliche Ergebnisse habe ein Modellversuch in Berlin gehabt. Bisher beanstanden Kontrolleure nach Angaben aus Nordrhein-Westfalen jeden vierten Betrieb der Gastronomie in Deutschland, vor allem wegen mangelnder Hygiene.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dagegen lehnt die Veröffentlichung ab. "Es gibt zu wenige Kontrolleure", sagte Sprecherin Stefanie Heckel. "Wenn ein Betrieb schlecht bewertet wird, muss er unter Umständen mehrere Monate oder Jahre warten, bis er wieder kontrolliert wird und eine bessere Bewertung bekommt." Zudem dürften die Ergebnisse nicht im Internet veröffentlicht werden, aus dem auch veraltete Bewertungen kaum zu löschen seien.
Leser*innenkommentare
Land
Gast
Was offenbar keinen interessiert:
Wie viele Leute sind wegen hygienischer Mängel in der Gastronomie bisher gestorben? Ich glaube, nicht mal einer. In Krankenhäusern sind es dagegen jedes Jahr Zehntausende. Und das wird als
normal hingenommen.
MaWo
Gast
Hallo,
die Ampel zeigt einen IST-Zustand. Infolge Personal- Lieferantenwechsel, usw, kann die Ampel sofort Makulatur und damit eine Falschaussage sein.
Das soll Sinn machen?
Auf diese simple Tatsache kommt kein Gesundheitsminister?
Wir sollten wohl unverzüglich eine leistungebezogene Entlohnung einführen. Dies auch auf die Gefahr hin, dass viel dann am Hungertuch nachen müssen.
J. Pisch
Gast
Bei schwerwiegenden Mängeln (ROT) würden also diese weiter aktiv von den Überwachungsbehörden geduldet werden.
Was sagen die gesetzlichen Bestimmungen dazu?
Mit freundlichen Grüßen
J. Pisch
martin
Gast
Versteh ich nicht, Zitat:
'Bei schwerwiegenden Problemen steht der Pfeil auf Rot'.
Nach meinem Verständnis gehört der Laden dicht gemacht. Alles andere ist unsinnig.
vic
Gast
Das glaube ich erst wenn ich`s sehe.
swilly
Gast
Oh Mann, wir haben ja wirklich echte Probleme in Deutschland, dass deutschlandweit heute diese"superwichtige" Meldung durch alle Medien ging!
Hygiene in Restaurants.
Immer weniger Menschen können sich es leisten, in Restaurants essen zu gehen...
Werden eigentlich zukünftig auch die Müllhalden in "Entwicklungsländern" mit Hygiene-Ampeln gekennzeichnet, auf denen Menschen nach essbarem suchen???
Die Tafeln und Suppenküchen in Deutschland müssen natürlich auch dringend mit den Hygiene-Ampelschildern versehen werden! Ansonsten droht ja der Weltuntergang!!!
Wer Sarkasmus findet.... bla bla
Juergen K
Gast
Solange PCB und DIOXIN
noch in wirtschaftsgerechtem Maße verdünnt und verkauft werden,
Solange andere Pestizide mit der Spachtel vom Gemüse gekratzt werden können,
Solange Schweine-, Rindfleisch und Geflügel
das humane Genom aussterben lassen werden
durch die HOECHSTANREICHERUNG mit
Antibiotika
ekelt mich nur Eines an:
DIESE und ALLE VORGHERIGEN BUNDESREGIERUNGEN.
German JaCobi
Gast
Ampeln vor Anwaltskanzleien und Gerichten wären viel wichtiger. Dann würden sich viele Verbraucherprobleme in Luft auflösen und wir bräuchten auch keine Ampeln vor Restaurants. Denn dann würde das Niveau allgemein so steigen, daß Verbraucher wieder Könige wären.
Könnten Bürger eine der besten Rechtsordnungen der Welt nutzen, gäbe es keine Brunnenvergifter mehr und vieles andere auch nicht, das nur mit Rückendeckung entsprechender Anwälte und Richter funktioniert. Nur mit Konsequenzen läßt sich Verhalten steuern. Die deutsche Justiz ermuntert beispielsweise seit vielen Jahren Versicherungsgesellschaften durch Vergleiche, zustehende Leistungen zu verweigern. Versicherer, die korrekt zahlen würden, wären innerhalb kurzer Zeit aus dem Wettbewerb.
Es gibt aber eine einfache Garantie für mehr juristische Qualität. Ein Rechtstipp, den auch Rechtsunerfahrene anwenden können bei vielen Gelegenheiten: NACHVOLLZIEHBARE BEGRÜNDUNG MIT VORSCHRIFT VERLANGEN! Damit kann man auch Anwälte, Gutachter und Richter zu Bestleistungen motivieren.
werkor
Gast
Das sieht doch mal auf den ersten Blick verbraucherfreundlich aus. Ist es auch. Das Problem liegt woanders: Wenn ich ner Frittenbude ein rot klebe, hängt das Leben des Besitzers dran. Wenn ich das an eine Mc Donalds-Bude knalle, winken mir höchstrichterliche Verfügungen bis die Prozess mich in 10 Jahren mich ruiniert und den Richter reich gemacht hat. Wenn Mc Donald eine Stiftung gründet, um ihren gesundheitlich-ernährungtheoretisch-ökologisch wertvollen Fraß zu belegen, gibt es kein rot für Lug&Trug, sondern ein green. Dies ist nicht als eine Kampagne zur Monopolisierung/Hegemonialisierung der Kleingastronomie. Sonst wäre sie auch gar nicht in der Diskussion.
Stefan
Gast
DeHoGa sollte lieber eine Nach-Kontrollfrist fordern, in der negative Ergebnisse dann widerlegt werden können. Das wäre doch reell.
hunsrückbäuerlein
Gast
wow, da werden öffentlich Unternehmer diskriminiert! Ob bei MC-D. oder BK auch so Dinger hinkommmen? Wie siehts eigendlich aus mit der freigabe der EU Daten über die größten SUbeventionsempfänger von Agrarsubventionen? Wurde das von der D Regierung nicht gestoppt wegen Diskriminierung?
Seltsam, man mu0 nur genug Geld haben, dann kann man Gesetze nach eigenem Gusto bestellen.