Verlag gewinnt gegen Musikindustrie: Freie Links für freie Presse
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
Einen Link in einem Artikel des Heise-Verlags hat die Musikindustrie bis vor das Bundesverfassungsgericht verfolgt. Jetzt steht fest, dass der bleiben darf.
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Weidel verharmlost die AfD, Wagenknecht hilft ihr dabei. Das TV-„Duell“ war für beide ein Erfolg, und auch für den Springer-Sender Welt TV.
Leser*innenkommentare
Anno
Gast
"Damit ist die Rechtsauslegung des Bundesgerichtshofes verbindlich, die feststellt, ...."
Seit wann ist denn die Auslegung des BGH verbindlich?
Ein Gericht wird eine BGH-Entscheidung in Betracht ziehen und Ihr zu folgen erspart eigenes Nachdenken über das Problem, aber gebunden sind die Gerichte an BGH-Entscheidungen nicht.
Sascha
Gast
Ja, ich wüsste auch gerne die Links zu den relevanten Urteilen
Genervter
Gast
Rückgrat schreibt man Rückgrat und nicht Rückrat!!!
Saugnapf
Gast
Ein kleiner aber wichtiger Etappensieg.
Man muß sich vor Augen halten daß die Contentmafia gegen die Grundrechte vor's BVG zieht. Das ist eine Ungeheuerlichkeit.
Martin
Gast
Ein wichtiger Sieg gegen die Abmahnnazis und die Contentmafia. Ich hoffe, letztendlich wird auch der Krieg gewonnen und nicht nur vereinzelt Schlachten. Vielen Dank für die Beharrlichkeit seitens des Verlages.
Jason
Gast
Die Pressefreiheit ist ein Goldenes Gebot, wenn wir Artikel im Internet lesen, sowie auch in der TAZ bin ich froh wenn man mir Links vorstellt über das thema in dem ich mich gerade nur kurz rein lese. Da ist der Link nicht nur weiteres Anschauungs Material sondern auch nochmal ein Beweis der den gerade gelesenen Artikel bestätigt.
...
Und jetzt kommt ACTA auf uns zu... wollen wir das wirklich, wenn ACTA umgesetzt wäre dann würde wir ein Strike erhalten weil wir auf einer Seite gelangt sind auf der wir ein Program für das Kopieren von Schreibgeschützen CD herrunterladen können.
(Vielleicht hole ich gerade aus, aber im Grossen ganzen ist die wahrheit zu erkennen)
http://stopp-acta.info/
Paint.Black
Gast
Vielen Dank für diesen Beitrag!
Und dem Bundesgerichtshof danke ich für diese Entscheidung! Rückrat bewiesen!
Stimmvieh
Gast
Glückwunsch an Heise!
Traurig ist nur, dass es so lange gedauert hat, das eigentlich Offensichtliche festzustellen.
T.V.
Gast
Darf man dann in der Zukunft bei taz.de auch mehr Links sehen, zumindest wenn diese offensichtlich hilfreich sind?