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Sebastian H: Es ist immer schlecht und nicht sonderlich schlau, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Cannabis-Verbot schränkt in erster Linie jene ein, die ausschließlich selber in den eigenen 4 Wänden konsumieren / sich selber schädigen wollen. Hier liegt keine Fremdschädigung vor und eigentlich geht´s den Staat somit nichts an. Mord hingegen ist wohl die größtmögliche Fremdschädigung überhaupt, wobei bereits der Plan und der Versuch das Opfer schädigen können.
Grotesker geht's kaum noch. Demnächst dürfen Behörden wohl aus "kriminalwissenschaftlichen Gründen" Raubüberfälle verüben, wahrscheinlich um zu erfahren wie groß die durchschnittliche Beute ist.
Vom inhaltlichen Polizeiquatsch abgesehen: Wenn der Praktikant hier auch mal einen kurzen Kommentar über sein Lieblingsthema schreiben darf, sollte man ihm auch mehr als fünf Minuten Zeit lassen, um darüber nachzudenken.
Nach der Logik des letzten Abschnitts könnte ich auch einen Mord planen und niemand darf es mir verbieten, solange ich ihn noch nicht durchgeführt habe. So funktioniert Strafverfolgung nämlich.
Hätte man beim Nochmaldurchlesen auch selbst drauf kommen können.
Schafft sich da wer Spielraum für ein Drogenmonopol? Heute Mafia, morgen Polizei - spitze Neuigkeiten.
1 A Kommentar, mein Kompliment!
Sebastian H: Es ist immer schlecht und nicht sonderlich schlau, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Das Cannabis-Verbot schränkt in erster Linie jene ein, die ausschließlich selber in den eigenen 4 Wänden konsumieren / sich selber schädigen wollen. Hier liegt keine Fremdschädigung vor und eigentlich geht´s den Staat somit nichts an. Mord hingegen ist wohl die größtmögliche Fremdschädigung überhaupt, wobei bereits der Plan und der Versuch das Opfer schädigen können.
Grotesker geht's kaum noch. Demnächst dürfen Behörden wohl aus "kriminalwissenschaftlichen Gründen" Raubüberfälle verüben, wahrscheinlich um zu erfahren wie groß die durchschnittliche Beute ist.
Vom inhaltlichen Polizeiquatsch abgesehen: Wenn der Praktikant hier auch mal einen kurzen Kommentar über sein Lieblingsthema schreiben darf, sollte man ihm auch mehr als fünf Minuten Zeit lassen, um darüber nachzudenken.
Nach der Logik des letzten Abschnitts könnte ich auch einen Mord planen und niemand darf es mir verbieten, solange ich ihn noch nicht durchgeführt habe. So funktioniert Strafverfolgung nämlich.
Hätte man beim Nochmaldurchlesen auch selbst drauf kommen können.
Schafft sich da wer Spielraum für ein Drogenmonopol? Heute Mafia, morgen Polizei - spitze Neuigkeiten.
1 A Kommentar, mein Kompliment!
Die Hisbollah-Miliz bestätigt den Tod ihres langjährigen Anführers Nasrallah. Israel rechnet mit einer Vergeltungsaktion durch die Terrormiliz.
Kommentar Polizeiliche Cannabis-Zucht: Fragwürdiges Projekt
Auf der Spur von Cannabis-Züchtern hat die Polizei nichts besseres zu tun, als Drogen anzubauen. Mit den Drogen von morgen sollen die Dealer von gestern überführt werden.
Was konsumiert werden darf, muss auch angebaut werden dürfen. Das wäre eigentlich logisch. Doch bei Cannabis spielen andere Faktoren eine Rolle: Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist das Gewächs - in seiner rauchbaren Form - immer noch eine illegale Droge.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht 1994 auf Initiative des Lübecker Landrichters Wolfgang Neskovic den Besitz geringer Mengen für den Eigengebrauch als verfassungsrechtlich konform ansah: Der Anbau der Cannabis-Pflanze steht weiterhin unter Strafe.
Das wissen auch die meisten derjenigen, die sich eine kleine Cannabis-Plantage in Wohnung, Keller oder Garage anlegen beziehungsweise den Hinterhof-Blumenkasten mit dem Kraut bepflanzen.
Wenn sich nun aber die Kriminaltechnische Untersuchung der Hamburger Polizei eine eigene Forschungsabteilung zulegt, um solche erwischten Cannabis-Züchter möglichst hoch verurteilen zu können, könnte man ironisch fragen: Haben die nichts Besseres zu tun - oder sind sie gar selbst bekifft?
Und auch wenn sich Richter wohl immer wieder darauf einlassen: Es darf als juristisch fragwürdig angesehen werden, wenn jemand für den "Besitz" von etwas verurteilt wird, das noch gar nicht existiert. Ebenso wenig kann man einem morgens erwischten Kaufhausdieb zur Last legen, was er möglicherweise im weiteren Verlauf des Tages noch alles hätte mitgehen lassen.
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Kommentar von
Magda Schneider