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Berliner Gericht hat entschiedenArme dürfen teurer wohnen

Fast 600.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zu wenig Geld, entscheidet das Sozialgericht. Der Senat hofft, dass höhere Instanzen das Urteil wieder kassieren.

Das Gerichtsurteil könnte die Wohnsituation vieler Hartz-IV-Empfänger entspannen. Bild: dpa

Die Jobcenter müssen Hartz-IV-EmpfängerInnen deutlich mehr Geld zahlen. Zu diesem Schluss kommt das Berliner Sozialgericht in einem Urteil vom 22. Februar (PDF), das Klägeranwalt Kay Füßlein jetzt veröffentlicht hat. Die Obergrenzen für Wohnungsmieten sind laut der Gerichtsentscheidung um rund 20 bis 25 Prozent anzuheben. Der Senat habe die Grenzen für die Mieten falsch berechnet.

Grüne und Linke fordern, der Senat solle die Richtwerte überarbeiten. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) lehnt das ab. Er hofft darauf, dass das Urteil in einer höheren Instanz kassiert wird. Betroffen von dem Urteil sind 570.000 Menschen, die derzeit in Berlin von Hartz IV leben. Sie müssen jetzt einzeln vor Gericht ziehen, wenn sie von den neuen Richtwerten profitieren wollen.

Im Bundessozialgesetzbuch heißt es, dass die Jobcenter die „angemessenen“ Kosten für eine Unterkunft bezahlen müssen. Was genau angemessen ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Berlin hat der Senat die Beträge in einer Verordnung festgelegt. Die Beträge gelten für die Miete inklusive der kalten Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr und HausmeisterIn. Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden zusätzlich bezahlt. Die Verordnung trat im Mai 2012 in Kraft. Wer teurer wohnt, muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten umziehen.

Mieten für Hartz-IV-Empfänger*

*Bruttokaltmiete, die Kosten für Heizung und Warmwasser werden also zusätzlich gezahlt

Der Senat hat sich bei der Berechnung der vom Jobcenter bezahlten Miethöhe auf den Mietspiegel gestützt. Die Richter halten das für unzulässig: „Die Werte sind ohne Substanz“, heißt es in dem Urteil. Das Gericht führt aus, dass der Mietspiegel erstens ungeeignet ist, weil dort viele Wohnungen nicht auftauchen – zum Beispiel öffentlich geförderte und daher preisgebundene Wohnungen.

Zweitens moniert das Gericht, dass die Daten im Mietspiegel zweieinhalb Jahre alt sind. Gerade bei einem „insgesamt dynamischen Wohnungsmarkt“ wie in Berlin mit jährlichen Preissteigerungen lassen so alte Daten „keine tragfähigen Schlüsse auf die Häufigkeit und Verteilung freier Wohnungen zu diesen Preisen auf dem Wohnungsmarkt 2012 zu“.

Weil die Berechnung des Senats nach Ansicht des Gerichts nichts taugt und weil es andere Berechnungen nicht gibt, greift das Gericht auf die Wohngeld-Richtwerte zurück und legt noch einen „Sicherheitszuschlag“ von 10 Prozent drauf. Daraus ergeben sich die neuen Richtwerte.

Der Senat hat nun zwei Möglichkeiten. Er kann erstens seine Richtwerte neu berechnen und sich dabei an die Vorgaben des Sozialgerichts halten. Er muss also untersuchen, wie viel Geld die Hartz-IV-EmpfängerInnen in Berlin wirklich zahlen müssen, um angemessen große Wohnungen zu bekommen. Das fordern Linke und Grüne: Der Senat müsse „die Richtwerte endlich den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt anpassen“, meint Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

„Die Richtwerte müssen sich an den Mietpreisen des real existierenden Wohnraums orientieren“, heißt es auch in einer gemeinsamen Erklärung der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger und Martin Beck.

Zweite Möglichkeit

Sozialsenator Czaja hat sich allerdings bereits für die zweite Möglichkeit entschieden. Er geht davon aus, dass das Landessozialgericht oder das Bundessozialgericht das Urteil der ersten Instanz aufhebt, und glaubt nach wie vor an die ursprüngliche Berechnung: „Wir sind uns sicher, dass wir vor Gericht damit auch Bestand haben werden“, sagte Czaja.

Für die Betroffenen bedeutet das: Bis ein rechtskräftiges Urteil einer höheren Instanz vorliegt, können sie sich auf die Entscheidung des Sozialgerichts zu den höheren Mietgrenzen berufen – per Klage.

Siehe auch: Blogbeitrag von Anwalt Kay Füßlein zu dem von ihm erstrittenen Urteil

Korrektur: In einer ersten Version dieses Artikels hieß es, wer teurer als erlaubt wohne, könne auch die Differenz zwischen tatsächlicher und offiziell angemessener Miete selbst zahlen. Kommentator "Alex" wies zurecht darauf hin, dass das jedoch tatsächlich nur in wenigen Fällen möglich ist: Wenn Hartz-IV-EmpfängerInnen "nichtanrechenbares Einkommen" haben wie etwa Blindengeld, ALG I, Pflegegeld. Diese Passage ist daher jetzt gestrichen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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22 Kommentare

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  • J
    Jolanda

    Der Mietspiegel platzt ohnehin aus den alten Nähten zumal vielerorts leere Wohnungen bereits in Luxus saniert werden und so teurer vermietet werden wollen bzw. sollen.Wer kann da noch mithalten?

  • B
    Bergdoktor

    In München gibt es für diese Sätze gerade mal eine Garage, in Cottbus sicherlich ein Haus - wie hypothetisch sind denn diese Methoden?

  • C
    CLAUDIA

    Wird das nur in Berlin erhöht ?

    Oder auch hier in Essen NRW ?

  • K
    Karl-Heinz

    1.Ich check nicht warum man nicht den Durchschnitts-qm-Preis der NEUvermietungen zum Richtwert macht.

     

    2. Ich check nicht warum, nicht alle Güter der Grundbedürfnisse (Strom, Wasser, Wohnraum, ÖPNV...) verstaatlicht werden und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

     

    Es ist pervers dass sich Leute durch diese Güter Bereichern.

  • SH
    Sebastian Heiser

    alex: Vielen Dank für den Hinweis, ist korrigiert!

  • H
    Hans

    @Mal ehrlich:

    Bla bla, IHR GUTMENSCHEN (möglichst immer groß schreiben, weil man im Internet nicht schreien kann, um sich Gehör zu verschaffen), bla bla.

     

    Ich wünsche immer Menschen wie Ihnen mal in die Lage der ALG-II-EmpfängerInnen zu geraten. Das läutert ungemein.

     

    @annie:

    Danke, aber bitte auch immer schön an die Netiquette denken.

  • W
    Werdasliestistdoof

    @Graf v. Montepisstopf,

     

    es geht nicht um kinderlose Bioloser sondern vor allem um Familien, die beschützt werden müssen. Aber verwöhnte Gören und Einzelkinder können sich da nicht einfühlen und sollten sich aus der Thematik besser raushalten.

  • A
    alex

    @sebastian heiser:

    man muss dann auch erstmal ein nichtanrechenbares Einkommen haben. Der Regelsatz fällt nicht darunter. Damit möchte das Jobcenter einer Verschuldung der Bedarfsempfänger entgegenwirken.

  • M
    magy

    eine Bekannte, unverschuldet zu Hatz IV aufgestiegen mußte umziehen, weil die Siedlung saniert wurde letzes Jahr. Zu der Zeit wohnte noch die Tochter bei ihr, aber die zog nun aus und dann verlangte das Amt von ihr wieder umzuziehen, weil für eine Person stehen ihr nur 40 qm Wohnraum zu. Von wegen die dürfen teurer wohnen.

    Bei der radikalen Steigerung der Mieten ist der Umzug in eine kleinere Wohnung dann teurer. Aber wenn das Gesetz es so will, dann wird das so gemacht, logisch oder nicht.

    Kann sich einer vorstellen wie eng 40 qm sind ?? Das sind Löcher von Zimmerchen. Das ist nicht nur finanziell ein Abstieg sondern auch menschlich in der Freiheit beschnitten so zu leben, das man sich wohl fühlt lt. Gesetze.

  • N
    nospamthx

    @"von Mal ehrlich"

     

    - sorry aber was redest Du da ? - Weißt Du eigentlich warum es ein Existensminimum gibt - und warum eine "Unantastbare Menschenwürde" ???

     

    Ist Dir der Grund bewusst - warum Deine sozialdarwinistische Mentalität (Wer nicht Arbeitet braucht auch nix zu essen) - den Gesamten Völkerfrieden gefährdet ?

     

    Ich sags Dir: Weil das der Grund ist, weshalb sich die Leute an die Spielregeln halten...

     

    Wenn der Staat (also der Gemeinschaftsverbund von Menschen) - die Armen, Kranken, Schwachen, Chancenlosen hungern lässt... - dann halten die sich nicht mehr an die Spielregeln... - das bedeutet - Dein Leben wird Dir auch schon für nen 20er genommen - wenn der der nix hat diesen grade braucht - und es keine andere Möglichkeit gibt...

     

    Die Folgen Deiner Einstellung sind: Raub, Mord, Totschlag, Bürgerkrieg - und ganz sicher - willst Du das nicht...

     

    Ein anderer Punkt - den Du im Rundumschlag gleich mit verleugnest - ist der der Nachhaltigkeit, und der des Technischen Fortschritt...

     

    Der Technische Fortschritt - sorgt für eine Reduzierung der Summe der Arbeit insgesamt - weil heute 1 Mensch (mit Maschiene) die Arbeit von 1000 Menschen früher machen kann...

     

    Die Nachhaltigkeit eines Jobs - beurteilt den langfristigkeitsfaktor... - wenn es Dein Job ist - Plastikmüll zu Produzieren (können auch Autos, Waffen, etc.. sein) - dann sollte man dabei bedenken - welche Kosten dabei durch den Ökologischen Fußabdruck - entstehen... - 80% aller Arbeit heute ist KONTRAPRODUKTIV - das heisst Sie wird in Zukunft mehr Kosten als Sie Gegenwärtig an Gewinn bringt... - oder was glaubst Du wie teuer es ist - die Plastiknanopartikel aus den Meeren zu fischen, - durch Krieg zerstörte Natur und Infrastruktur wieder aufzubauen...

     

    Kaputtmachen ist einfach - Aufbau ist Langsam, Zeitaufwendig, Mühselig... - Du (und viele andere) sollten Dringend mal über das eigene Weltbild nachdenken, - über Ethik, Fortschritt und Vernunft...

     

    (P.s. - ich bin es Leid - die Arbeit der Öffentlich Rechtlichen zu tun, indem ich Leuten immer dinge erklären muss - die eigentlich jeder Wissen sollte)

  • I
    Irmi

    Was nutzen Urteile die besagen die Mietzahlungen vom Sozialsatz müßten um 20 bis 25 % erhöht werden. In München findet man kaum eine Wohnung die unter 10 € pro qm kostet, kalt natürlich. Da der liebe Staat gesagt hat die Vermieter dürfen alle 3 Jahre die Mieten um 20% anheben, kann man sich ausrechnen was die gleiche Wohnung in 10 Jahren kosten wird. Da steigen in der Zeit aber auch die Heizkosten, die Stromkosten und wenn der Vermieter dann auch noch die Wärmedämmung am Haus macht darf er nochmals mindestens 11 % die Miete erhöhen. Wohin soll das noch führen. Da sind Sozialhilfeempfänger permanent am umziehen. Um den Mietpreis einhalten zu können, den das Sozialamt bereit ist zu zahlen, werden die Leute Wohnungen haben die so groß sind wie ein Kloo.

  • SH
    Sebastian Heiser

    Lars: Danke für den Hinweis, haben Sie eine Quelle dafür? Ich hatte die Angabe auf der Senatsverwaltung für Soziales recherchiert. Dort heißt es in einer FAQ: "Die Angemessenheit der Kosten für die Wohnung wird bei der Antragstellung überprüft. Im Ergebnis dieser Überprüfung (siehe auch unter Härtefallregelungen) können Sie aufgefordert werden, innerhalb 1/2 Jahres Ihre Wohnungskosten zu senken. Das kann durch Untervermietung einzelner Räume, durch Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen oder auch durch einen Wohnungswechsel geschehen."

     

    Der entscheidende Punkt ist hier: Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen. Das bedeutet: Wer zu teuer wohnt, kann die Differenz selbst bezahlen.

     

    Woher stammt Ihre Information, dass das nicht geht?

  • SH
    Sebastian Heiser

    RObin Hood: Wenn etwas "teurer" wird, dann heißt das noch nicht, dass es "teuer" ist. Es war mehr als Vergleich gemeint: Teurer als bisher.

  • RH
    RObin Hood

    "Arme dürfen teurer wohnen". Diese Überschrift finde ich unpassend. Es suggeriert, dass es irgendwie um luxuriöses Wohnen für Arme geht.

     

    Es geht aber darum, dass durch das sehr gute Sozialgerichtsurteil Zwangsumzüge verhindert werden können und Hartz-IV-Betroffene nicht länger vom Jobcenter aus ihrer Wohnung vertrieben werden können.

     

    - Wenn der unfähige Sozialsenator das Urteil nicht ignoriert.

  • ME
    Mal ehrlich

    Liebe annie,

     

    ihre Weichei- und Pöblermentalität ist es, was diese Gesellschaft wirklich nicht braucht.

     

    Ich wüsste nicht welches Argument eine vom Staat finanzierte 400 Euro (kalt, im Falle eines Ein-Personen Haushalts) Wohnung rechtfertigen soll.

     

    Ach, jetzt fällt es mir wieder ein...

     

    DIE WÄHLERSTIMMEN DER SOG. GUTMENSCHEN!

     

    Sehr wichtig. Wieso überhaupt noch arbeiten gehen.

  • LC
    Lara Croft

    "Die Obergrenzen für Wohnungsmieten sind laut der Gerichtsentscheidung um rund 20 bis 25 Prozent anzuheben. Der Senat habe die Grenzen für die Mieten falsch berechnet."

     

    Angesichts der zunehmenden Zwangsumzüge von Hartz-IV-Betroffenen war dieses Urteil des Sozialgerichtes längst überfällig.

     

    CDU - "Sozialsenator" Caja (oder wie der heisst) zeigt , dass er für seinen Job völlig ungeeignet ist, weil er das Urteil nicht akzepieren will !

    DEr SPD-CDU-Senta will die Armen / Hartz -Iv-Betroffene aus der Berliner Innenstadt vertreiben.

    In Ghettos am Stadtrand. Die Innenstadt soll nur für Betuchte bezahlbar sein. Das ist asozial !

     

    Ich erinnere hiermit auch an den aktuellen, völlig unsozialen Gesetzentwurf der FDP - Justizministerin, die Prozesskostenhilfe für Arme einzuschränken.

     

    Dann können Hartz-Iv-Betroffene, die vom Jobcenter z.B. durch Geldkürzungen des ohnehin schon unrealistisch niedrig angesetzten Existenzminimums schikaniert werden, es sich nicht mehr leisten dagegen zu klagen. Auch Frauen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind können dann keine Unterhaltsprozesse und Scheidungsprozesse mehr führen, weil ihr Geld nicht reicht. Bürgerrechte will die FDP nur für Betuchte, nicht für Arme !

     

    Auf change.org gibt es glaube ich eine Petition dagegen.

     

    Bundesregierung und Berliner Senat sparen nur auf Kosten der Ärmsten in der Gesellschaft. Die Milliarden Steuergelder schmeißen sie für die Profite der Bankenlobbys, der Versicherungslobbys, der Arbeitgeberlobbys aus dem Fenster.

     

    Im Bund mit der Unterstützung von SPD und Grünen, die nur formal in der Opposition sind, aber seit ihrer Agenda 2010 und hartz IV-Regierungszeit neoliberale Politik machen.

  • S
    Schneider

    Wenn Senator Czaja sich eine Auszeit von Vorgaben des Sozialgerichtes Berlin nimmt, muss Senator Müller schnellstens handeln; Mieterhöhunbgsverlangen stoppen und rückwirkend für nichtig erklären.

    Diese sind auf der Grundlage des falschen Mietspiegels erfolgt. Viele Mieter sind in einer schwierigen Lage, wenn die Mieterhöhungen nicht bezahlt werden können. Arbeit und preiswerte Wohnungen sind kaum im Angebot.

     

    Das sollte sich Wowereit gemeinsam mit den zuständigen Senatoren Müller, Czaja und Kolat zur Chefsache machen:

     

    Schaffung von gutbezahlten Arbeitsplätzen

    Schaffung von aktuellem Mietspiegel

    Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

  • WB
    Wolfgang Banse

    Gerichtsurteil ist zu begrüßen,was die Anhebung der Mieten für Hartz IV Empfänger betrifft.Statt in dieBerufung zu gehen,was den Senat des Landes Berlin anbetrifft,sollte zügig vom Senat ein neuer Mietwertspiegel erstellt werden.Niemand sollte sein Leben ohne ein festes Dach über den Kopf fristen müssen.

  • A
    annie

    Genau, @GvMC, steht so ja schon im Grundgesetz:

     

    "Die Würde des Menschen [gemeint sind selbstredend immer nur die anderen] ist auch beim wirklich besten Willen einfach mal nicht unantastbar."

     

    Dickes "F*ck you!" zum Mittag, guten Appetit!

  • B
    boateng

    @Monte Christo

    Ja und ich musste mir beim Bund mit fünf anderen Leuten ne 20qm Stube teilen.

    Wollen wir das nicht zum Maßstab machen?

    Sie vergessen, dass diese Wohnverhältnisse für sie absehbar, vorübergehend sind.

    Für viele Menschen aber bedeutet Hartz-IV Endstation.

    Man ist heute bereits mit 40 teilweise schon früher

    für den Arbeitsmarkt "versaut".

    Von den gesundheitlich Angeschlagenen ganz zu schweigen.

    Ich war selbst mal Arbeitslos und mag diesen Sozialneid überhaupt nicht.

  • L
    Lars

    Es ist nicht ganz richtig recherchiert, wenn die Miete nicht angemessen ist, haben die Mieter nicht die Möglichkeit offiziell den Mehrbetrag selbst zu übernehmen. Das Jobcenter macht dies m. E. nach nicht mit, sondern es zwingt dann, ggfls mit Sanktiionen zum Auszug. Wird dem Jobcenter die Mieterhöhung nicht bekannt und man zahlt stillschweigend den Mehrbetrag an den Vermieter, ist man trotzdem nicht aus m Schneider, da bei der Abrechnung der Jährlichen Betriebskosten die Leistungsstelle spätestens die Erhöhung mitbekommt und sich dann regelmäßig weigert diese auch nur anteilmäßig zu übernehmen. Hier hilft es Betroffenen so schnell als möglich Unterstützung in Anspruch zu nehmen, bevor Mietschulden entstehen.

  • GV
    Graf von Monte Christo

    394 EUR Kalt? Bei 8 EUR Durchschnittsmiete (für Berlin nicht knapp angesetzt) also 50 qm für eine Person, als Sozialleistung???

     

    Für Studenten ist es Alltag, unter Prüfungsdruck und mit nächtlichen Kellnerjobs in WGs mit gut und gerne 3, 4 oder mehr Leuten zu wohnen.

     

    Wäre so ein Standard als staatliches Sicherungsnetz nicht etwas angemessener, meine Damen und Herren Sozialrichter?