: Hoffnungsträger gefeuert
Bildungsträger-GmbH ist gescheitert. Über die Gründe schweigt der Bildungssenator
Bremen taz ■ „Was hat der Mann denn gemacht die sieben Monate?“ fragt Claas Rohmeyer, bildungspolitischer Sprecher der CDU. Der Mann ist Jürgen Mumdey, Geschäftsführer der „Gesellschaft für Bildungs-Infrastruktur“ (GfI), der zum Ende der verlängerten Probezeit im Januar gekündigt wird, wie Bildungssenator Willi Lemke gestern offiziell bekannt gegeben hat. In der ausgelagerten GmbH sollten Organisationsaufgaben der Bildungsbehörde effizienter organisiert werden, Mumdey hatte das Sparziel von acht Millionen Euro im Jahr und sollte 2006 loslegen.
16 Mitarbeiter sollten seinen Stab bilden – keinen einzigen hatte er bisher. Die Kosten der GmbH beliefen sich daher nur auf 100.000 Euro, ein Gutachten für 170.000 Euro kam dazu. Als Einzelkämpfer hat Mumdey eine Liste von Sparvorschlägen zusammengestellt. Das muss im sozialdemokratischen Netzwerk für Unmut gesorgt haben, vermutet die CDU. Genaues weiß man nicht – einen offiziellen Bericht darüber, was Mumdey gemacht hat und warum er nicht weiterarbeiten soll, hat die Behörde nicht vorgelegt. Diesen Auftrag hatte aber der Bildungssenator, insistiert die CDU, vom Senat bei Gründung der GfI erhalten. Und vor allem, betont Fraktionsvorsitzender Hartmut Perschau, müsse die Bildungsbehörde wie geplant acht Millionen Euro pro Jahr einsparen. Denn unter dieser Bedingung waren für 2004/2005 zusätzliche von 25 Millionen bewilligt worden.
„Wir sagen nichts Schlechtes über ihn“, betont der Behördensprecher auf die Frage nach den Gründen für Mumdeys Rausschmiss. Nur das: Er habe eben „im politischen Raum nicht die Akzeptanz gefunden“. Sorgen wegen der Sparzwänge für die kommenden Jahre seien derweil unberechtigt – es gebe ja Vorschläge von Mumdey. Und die müssten dann von der Behörde umgesetzt werden.
Starke Anzeichen für ein Ende des Experiments GfI hatte es gegeben, seitdem Bürgermeister Jens Böhrnsen gegenüber ver.di-Vertretern sich kritisch über diese GmbH geäußert hatte. (vgl. taz 22.12.) kawe
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