Ist Datenhygiene jetzt Bürgerpflicht?
Ja

VORSICHT Geheimdienste und Unternehmen sammeln unsere Daten. Müssen wir sorgfältiger damit umgehen? Oder muss der Staat unsere Informationen schützen?

Die sonntaz-Frage wird vorab online gestellt.

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Antwort aus und drucken sie dann in der sonntaz.www.taz.de/streit oder www.facebook.com/taz.kommune

Hans-Georg Maaßen, 50, ist Präsident des deutschen Verfassungsschutzes

Die Abwehr von äußeren Angriffen auf Computer und Netzwerke ist in unserer wissensbasierten und virtuell vernetzten Gesellschaft essenziell. Doch in der Praxis werden Schutzvorkehrungen oftmals nur unzulänglich umgesetzt. Datenhygiene ist ein erster Schritt in einer Kette hilfreicher Sicherheitsmaßnahmen. Die Metadaten von Dateien halten automatisiert Informationen fest – unter anderem zum Ersteller und den von ihm verwendeten Programmen und Dateipfaden. Diese Informationen können eine erste Grundlage für Ausspäh- oder Spionageangriffe bilden. Rückschlüsse auf Netzwerkstrukturen erleichtern auch Sabotageangriffe. Die Sensibilisierung für diese Gefährdungen ist deshalb Bestandteil des Wirtschaftsschutzkonzeptes des Verfassungsschutzes unter dem Motto „Prävention durch Information“.

Katharina Nocun, 26, ist politische Geschäftsführerin der Piratenpartei

Überwachung ist ein politisches Problem, wir können es nicht technisch lösen. Aber wenn Staat und Wirtschaft zu Datenkraken werden, wird Technik zum letzten vertrauenswürdigen Partner. Freie Software kommt ohne staatliche Hintertüren aus. Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste schützen uns vor Rasterfahndungen von Staat und Wirtschaft. Trotzdem wird in diese Technik nur ein Bruchteil dessen investiert, was für Überwachung draufgeht. Statt dieser könnten wir längst ein abhörsicheres soziales Netzwerk in Nutzerhand entwickeln. Das wäre nur eine Frage des politischen Willens. Bei Überwachungsfragen gaben sich die Regierungen Merkel und Schröder die Klinke in die Hand. Langfristig müssen wir auf politischem Weg Datenschutz zur Standardeinstellung machen und Überwachung abwählen.

Gisela Piltz, 48, ist stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion und innenpolitische Sprecherin

Daten sind das Gold der Informationsgesellschaft. Viele wollen sie: Unternehmen, Adresshändler, Betreiber von sozialen Netzwerken, staatliche Stellen. Und leider auch Kriminelle. Den besten Schutz bietet die Datensparsamkeit. Jeder Einzelne muss auf seine persönlichen Daten achtgeben. Selbstdatenschutz ist Bürgerverantwortung. Aber es wäre falsch, wenn die Menschen die Chancen der Informationsgesellschaft – von der Lektüre der Onlinezeitung über den Einkauf im Internet bis zu Freundschaften in sozialen Netzwerken – aus Angst um ihre Daten nicht mehr nutzen könnten. Deshalb muss es strikte Regeln für Unternehmen und Behörden geben, wie sie mit Daten umgehen. Aber bei allen staatlichen Regeln muss Bürgerverantwortung unbedingt im Mittelpunkt stehen: Zentral auch im künftigen EU-Datenschutzrecht muss die Einwilligung des jeweils Betroffenen sein.

Uwe Roos, 49, ist taz-Leser und kommentierte unsere Frage auf Facebook und auf taz.de

Wir können bei der Datensicherheit und -hygiene keine Sozialverantwortung des Staates einfordern. Wir rufen viel zu schnell nach dem Staat, nur um dann ernüchtert festzustellen, dass dieser ausschließlich seine eigenen Interessen verfolgt. Die Verwendung und die Weitergabe persönlicher Daten liegt primär in unserer eigenen Verantwortung. Allzu schnell geben wir heute aus reiner Bequemlichkeit und Unwissenheit Daten weiter. Der Haken ist nur, Unwissenheit schützt nicht vor Schaden. Und die fatalistische Einstellung, dass die da oben kontrollfrei sind und machen, was sie wollen, war schon immer blanker Unsinn. Natürlich haben wir als Bürger Einfluss und Rechte. Und wir müssen sie nutzen.

Nein

Malte Spitz, 29, Grüne, hat T-Mobile auf Herausgabe seiner Daten verklagt

Sowenig es eine Pflicht gibt, sich mindestens viermal die Woche zu duschen, so wenig brauchen wir die Pflicht zur Datenhygiene. Wer im Internet surft, muss nicht gezwungen sein, seine Privatsphäre-Einstellungen immer höher zu setzen oder seine Cookies jedes Mal aufs Neue zu löschen. Nicht der Bürger, sondern der Staat ist hier in der Pflicht. Es gehört zu den Aufgaben des Staates, die informationelle Selbstbestimmung seiner Bürger zu schützen. Dazu gehören Aufklärung, ein moderner Datenschutz in Deutschland und Europa, aber auch der Wille, die Bürger vor Überwachung durch Staaten und Unternehmen zu schützen.

Michael Seemann, 36, Blogger, kritisiert den Kontrollverlust im Internet

Der Aufruf zur „Datenhygiene“ ist kurzsichtig. Wir können zwar nicht ausschließen, aufgrund unserer politischen Meinung oder sexuellen Orientierung, die wir freizügig ins Netz gestellt haben, eines Tages ins Abhörkreuz der Dienste zu geraten. Aber sich deswegen verstecken? Der Arabische Frühling und Occupygezi haben gezeigt, was für eine politische Macht das Netz uns gibt. Wer jetzt zu politisch heiklen Fragen im Netz lieber schweigt, tut damit dem Staat und den Geheimdiensten den größten Gefallen. Denn am besten lässt sich eine Gesellschaft kontrollieren, die sich nicht vernetzt.

Jens Scholz, 44, betreibt den Satire-Twitteraccount „Verfaschungsschutz“

Unser Staat will immer mehr unserer privaten Daten: Bankdaten und E-Mails haben sie, Kommunikations- und Bewegungsdaten wollen sie. Als Reaktion fordert man Datenhygiene! Schönes Wort: Wir bleiben sauber, so lange wir unsere Daten ganz für uns behalten. Also raus aus Facebook. Nichts googlen. Keine E-Mails, keine Handys. Das ist Kapitulation vor dem Unrecht. Der Staat sollte diese Rechte doch schützen. Selbstzensur als Lösung gegen staatliche Überwachung ist ein Zeichen dafür, dass der Staat seine Pflichten massiv verletzt.

Jan Philipp Albrecht, 30, Grüne, Abgeordneter im EU-Parlament und Experte für Netzthemen

Gegner eines starken Datenschutzes arbeiten mit der Unterstellung, man könne ja keinen Datenschutz erwarten, wenn man sich so freizügig im Internet gebe. Das ist so etwa wie: Wer ständig das Haus verlässt und auf die Straße geht, könne ja nicht ernsthaft erwarten, dass der Staat sich um Verkehrssicherheit bemüht. Im Vertragsrecht der Europäischen Union heißt es: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Da steht nichts darüber, wie reinlich diese Person mit ihren Daten umgeht oder dass man dieses Grundrecht verwirken kann, wenn man zu viel googelt oder twittert.

Melanie Kuhn, 20, ist taz-Leserin und kommentierte unsere Frage per E-Mail

Google, Facebook und auch Behörden ziehen so viel Nutzen aus unseren Daten, wie sie nur können. Der Normalverbraucher kann sich mit alternativen Suchmaschinen und E-Mail-Verschlüsselungsprogrammen schützen, hat aber keine Kontrolle darüber, was von anderen über ihn ins Netz gestellt wird: Telefonnummern, Fotos … Wir brauchen also klare Richtlinien. Denn es geht weder Merkel noch Herrn Friedrich etwas an, was ich auf meiner Facebook-Seite poste.