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Archiv-Artikel

Das scharfe Schwert der Opposition

DEMOKRATIE Grüne und Linke fordern Ausschuss zur NSA-Affäre. Was kann ein solches Gremium leisten?

FREIBURG taz | Die Kontrolle der Regierung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments. In der Regel ist es vor allem die Opposition, die diese Aufgabe wahrnimmt, während die Parlamentsmehrheit die von ihr getragene Regierung verteidigt.

Um die Regierung zu kontrollieren, braucht man nicht unbedingt einen Untersuchungsausschuss, wie er jetzt zur NSA-Affäre gefordert wird. Auch auf parlamentarische Anfragen muss die Regierung wahrheitsgemäß und vollständig antworten.

Bei komplexen Problemen ist ein Untersuchungsausschuss aber leistungsfähiger. Er kann sich bis zum Ende der Wahlperiode, also bis zu vier Jahre, mit einem Problem befassen. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags kann von der Bundesregierung und anderen Bundesbehörden auch alle Akten verlangen, die er braucht. So musste die Bundesanwaltschaft im letzten Sommer eine neue Großkopieranlage einrichten, um in wochenlanger Arbeit alle Akten der NSU-Ermittlungen für den NSU-Ausschuss zu kopieren.

Außerdem kann ein Untersuchungsausschuss Sachverständige laden und Zeugen vernehmen. Zeugen müssen, wie vor Gericht, die Wahrheit sagen. Allerdings können sie, wie vor Gericht, auch die Aussage verweigern, wenn sie sich selbst strafrechtlich belasten würden. Viele Zeugenvernehmungen in Untersuchungsausschüssen sind daher unergiebig, weil parallel strafrechtliche Ermittlungen laufen.

Das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist ein Minderheitenrecht. Es genügt ein Viertel der Abgeordneten. Diese Minderheit kann auch das Thema und einzelne Beweisthemen bestimmen. Insofern gilt er zu Recht als „scharfes Schwert der Opposition“.

Allerdings kann die Minderheit nicht alles durchsetzen. Viele Entscheidungen fallen im Untersuchungsausschuss mit Mehrheit, zum Beispiel, auf welche Art und Weise ein Beweis zu erheben ist. So konnte die Opposition im Kundus-Ausschuss keine Gegenüberstellung von Zeugen durchsetzen.

Besonders zahnlos ist ein Untersuchungsausschuss, wenn auch Teile der Opposition kein echtes Interesse an Aufklärung haben. Dies ist meist dann der Fall, wenn es um langanhaltende Missstände geht, die bis in frühere Regierungskonstellationen zurückreichen. So könnte etwa die SPD in einem NSA-Spionage-Ausschuss ihren früheren Außenminister und Geheimdienstkoordinator Frank-Walter Steinmeier schützen wollen.

Weitgehend tabu ist für einen Untersuchungsausschuss der „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Gemeint ist damit vor allem die regierungsinterne Willensbildung. Im Kabinett soll offen diskutiert werden können, ohne Angst, dass später alles im Parlament veröffentlicht wird.

Wenn es um Geheimdienstthemen geht, dürfte auch die Frage der Geheimhaltung eine große Rolle spielen. Der Untersuchungsausschuss kann laut Gesetz die Öffentlichkeit ausschließen, wenn es das „Wohl des Bundes“ erfordert oder Nachteile für die „Beziehungen zu anderen Staaten“ drohen. Allerdings kann die Regierung aus diesem Grund Auskünfte nicht generell vermeiden, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat. Auch dem Bundestag sei das „Wohl des Bundes“ anvertraut, er müsse dann aber dafür sorgen, dass geheimhaltungsbedürftige Dinge wirklich geheim bleiben. CHRISTIAN RATH