Gewalt im Einklang mit Recht und Gesetz

RECHTFERTIGUNG Keine Konsequenzen nach Gewalt-Vorwürfen gegen die Polizeidirektion Braunschweig

Niedersachsens Innenministerium sieht keinen Anlass für weitere Konsequenzen nach dem Bekanntwerden von Polizeigewalt-Vorwürfen gegen die Polizeidirektion Braunschweig. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Vier Männer und eine Frau hatten Ende Juni von Schlägen und Tritten, Drohungen, gewaltsamem Entkleiden und Blutentnahmen im Braunschweiger Polizeigewahrsam berichtet. Nach Polizeiangaben wurden die fünf in Gewahrsam genommen, weil sie Platzverweisen nicht folgten und ihre Personalien nicht angeben wollten (taz berichtete).

Von vollständigem Entkleiden „unter Anwendung körperlicher Gewalt“ und einer Blutprobe „unter Zwang“ ist auch in der Antwort des Innenministeriums die Rede. Weil sich der Betroffene nicht freiwillig durchsuchen und Blut entnehmen lassen wollte, hätten die BeamtInnen Gefahr im Verzuge gesehen, heißt es zur Rechtfertigung. Zudem habe die Person einen „verwirrten Eindruck“ gemacht, die Polizei Alkohol- oder Drogeneinfluss vermutet. Drohungen aber habe es nicht gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht derweil keine Ermittlungsansätze gegen beteiligte Polizeibeamte. Da bislang keine offizielle Strafanzeige vorliegt, hatte sie geprüft, ob von Amtswegen Verfahren einzuleiten sind. „Derzeit gehen wir davon aus, dass das Vorgehen der Polizei im Einklang mit Recht und Gesetz war“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Für die Braunschweiger Linken-Abgeordnete Ursula Weisser-Roelle unterstreicht die Ministeriums-Antwort dennoch, „dass das Verhalten der Polizei in dieser Nacht völlig überzogen war“. Sie erwarte, dass die Polizei künftig „besonnener reagiere“.

Im ersten Halbjahr 2011 sind laut Innenministerium 18 Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung gegen Polizeibeamte der Direktion Braunschweig im Amt erstattet worden. 2010 waren es insgesamt 43, 2009 rund 29 Anzeigen. THA