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TÜRKISCHE ARBEITNEHMERKein Sprachnachweis für Ehegatten

BERLIN | Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den in Deutschland per Gesetz geforderten Nachweis von Sprachkenntnissen beim Familiennachzug türkischer Staatsangehöriger für unwirksam erklärt. Der Entscheidung des Gerichts vom Freitag zufolge verstößt der betreffende Passus im Aufenthaltsgesetz auf dem Jahr 2007 gegen die sogenannte Stillhalteklausel im EU-Assoziationsabkommen mit der Türkei. Demnach dürfen keine neuen Beschränkungen für türkische Bürger eingeführt werden. (afp)

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