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■ Kreuzberger Bau-Selbsthilfegruppe klagt gegen das Land Berlin: Nun muß der Bausenator „Ordnungsmittel“ in Höhe von 40.000 Mark bezahlen
In einem heute vor dem 5.Senat des Oberverwaltungsgerichts geschlossenen Vergleich mußte sich das Land Berlin verpflichten, an eine Kreuzberger Bau-Selbsthilfegruppe rund 40.000 Mark zusätzliche Fördermittel zu zahlen. Die Selbsthilfegruppe renovierte seit 1983 mit Mitteln aus dem Selbsthilfeprogramm (800-Mark-Programm) ein altes Kreuzberger Mietshaus. Zunächst versprach das Land Berlin den Selbsthelfern, wie bei anderen Eigentümern üblich, die sanierungsbedingten Mietausfälle und Umzugskosten für alle Mieter zu erstatten. Mit diesen „Ordnungsmitteln“ sollen für Betroffene die Folgen der Sanierung gemäß den Grundsätzen der behutsamen Stadterneuerung gemildert werden. Im Falle der Selbsthilfegruppe wollte der Bausenator plötzlich diese Kosten nicht mehr erstatten. Die Selbsthelfer hingegen verlangten das Geld, weil sie neben der normalen Miete, die jeder Mieter zahlen mußte, noch zusätzlich jahrelang auf der Baustelle arbeiten mußten. Dem Argument des Landes Berlin, sie würden schließlich Eigentümer des Hauses, hielten sie entgegen, daß das Haus einem von ihnen gebildeten Verein gehörte, dessen Statuten ausschlossen, das Haus zu verkaufen und den Erlös an die Mitglieder auszuzahlen. Die Selbsthelfer argumentierten außerdem, daß jeder Eigentümer in Kreuzberg diese Gelder erhalte. Sie dürften nicht schlechter gestellt werden. Die Klage der Selbsthilfegruppe wurde in der 1.Instanz vom Verwaltungsgericht abgewiesen. In der gestrigen Berufungsverhandlung legte das Gericht nach Angaben des Anwaltes der Selbsthilfegruppe Eisenberg dem Vertreter des Landes Berlin nahe, einen Großteil der Gelder an die Selbsthelfer auszuzahlen. In einem Vergleich verpflichtete sich das Land Berlin, die Umzugskosten für alle Mieter, also auch für die Selbsthilfe-Mieter, zu erstatten.
(AZ OVG 5B 174/87)
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