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Das „fahrlässige“ Erwürgen des Asylbewerbers J.

Mit Freiheitsstrafen auf Bewährung endete in Tübingen der Prozeß um den Tod des Asylbewerbers Javadi, der nach einem Ladendiebstahl zu Tode gewürgt wurde / Ein Bericht über Täter und Richter, Nichteinmischung und politische Veränderung  ■  Von Vera Gaserow

Tübingen (taz) - Intelligent sei er und „sozial sehr interessiert“, urteilt die Sozialarbeiterin. „Politisch extrem“ ist er nie aufgefallen, weiß der Klassenlehrer zu berichten. Bei seinen Schulkameraden war er recht anerkannt und zeitweise sogar Klassensprecher. Nein, an dem 19jährigen Verkäufer-Lehrling Andreas U. ist nichts auffälliges zu bemerken. Fußball- und Basketball spielen tut er gern, ins „Jugendforum“ geht er häufig, und in jeder x-beliebigen Diskothek würde er zur Sorte der jungen Männer gehören, die beim Gehen beinah über ihre Kraft stolpern und gern mit quietschenden Reifen losbrausen würden, bloß daß sie sich kein Auto leisten können. Zuhaus hat er es nicht leicht gehabt, der Andreas, mit der ständig überforderten Mutter, die nach zwei gescheiterten Ehen allein für die drei Kinder sorgen mußte. Aber immerhin, bisher hat er seinen Weg gemacht. Seine Lehrfirma, die Tübinger Supermarktkette „Pfannkuch“, äußert sich „sehr zufrieden“ über ihn, und wo immer Arbeit in der engen Filiale an Tübingens Hauptstraße anfällt, steht Andreas U. bereit. Gerechtigkeit, so beschwört sein Onkel, ist für ihn „oberstes Gebot“, und wenn Andreas U. eines nicht leiden kann, dann, daß „einige Leute ehrlich sind und andere sich einfach etwas nehmen.“

Doch am 19.August letzten Jahres hat dieser ehrliche, sozial interessierte Andreas U. einen Menschen, einen ertappten Ladendieb, umgebracht, ermordet wie einige in Tübingen sagen. Und nun - fast ein Jahr danach - sitzt er neben seinem ehemaligen Chef auf der Anklagebank im Saal 120 des Tübinger Landgerichts. Drei Tage lang verhandelt die 1.Jugendkammer gegen Andreas U. und den 27jährigen Filialleiter Hartmut Wilhelm K., und fast jedesmal drängen sich die ZuhörerInnen im Saal. Denn der Mensch, den beide gemeinschaftlich erwürgten, war nicht irgendein Mensch, sondern ein junger iranischer Asylbewerber, und die Tat geschah am hellichten Tag mitten in Tübingens Innenstadt unter den Augen zahlreicher Passanten.

Exakt 54,40 Mark waren es, die den 20jährigen Iraner Kiumars Javadi das Leben kosteten. Spirituosen, Fleisch und Tiefkühlgerichte in diesem Wert wollte Javadi in einem Einkaufswagen durch den Hinterausgang des Pfannkuch -Supermarktes schieben, als eine Verkäuferin ihn dabei entdeckt. Lehrling Andreas U. wird herbeigerufen und umklammert nach einem lautstarken Wortgefecht den fast Gleichaltrigen von hinten, bugsiert ihn in einen engen dunklen Nebenraum. Javadi wehrt sich heftig, doch drei kräftige Männer stehen ihm in dem kleinen Kabuff gegenüber. Da nutzt er eine günstige Gelegenheit und kann durch einen Hinterausgang ins Freie flüchten. Aber da draußen, zwischen Mülltonnen und Einkaufswagen, „da haben wir ihn geschnappt“, schildert Andreas U. später als Angeklagter das weitere Geschehen. Bei einem kurzen Handgemenge beißt Javadi dem nachsetzenden „Pfannkuch„-Metzger kräftig in den Finger, der läuft schreiend und blutend davon, während Andreas U. den Flüchtenden von hinten „in den Schwitzkasten nimmt“ und zu Boden reißt.

Insgesamt achtzehn Minuten, so ergeben die polizeilichen Ermittlungen, liegt Kiomars Javadi auf dem Bauch im Würgegriff des Andreas U., der seinen linken Arm angewinkelt um den Hals des Opfers schlingt, mit der rechten Hand den Griff verstärkt und mit dem Körpergewicht den Oberkörper seines Opfers zu Boden drückt. Hinten wird Lehrling Andreas von seinem Chef, dem mitangeklagten Filialleiter K., unterstützt. Als erfahrener Karatesportler hat der Javadis linkes Bein angewinkelt und mit gekonntem Griff das Fußgelenk „bis an die Schmerzgrenze“, so seine Aussage, umgedreht. Achtzehn lange Minuten bleiben die drei unverändert so am Boden, wobei der junge Iraner die ganze Zeit keinen Laut mehr von sich gibt.

Die Nichteinmischung

Was sich in diesen achtzehn Minuten abspielt, ist von zahlreichen Zeugen belegt, wobei je nach Bekanntschaftsgrad der Zeugen zu den beiden Angeklagten das Erinnerungsvermögen bezüglich des Verhaltens der Täter sinkt („Man ist ja froh, wenn man so etwas vergessen kann“, so eine Verkäuferin), während die Gegenwehr des vermeintlichen Ladendiebs Javadi steigt. Der Reisebüroangestellte von nebenan will noch Widerstandsbewegungen festgestellt haben, der gebissene Pfannkuch-Metzger hat den Oberkörper Javadis hochgehen sehen, und der angeklagte Filialleiter K. bemerkte, daß sein Opfer „heftig zappelte, bis dann gegen Ende Ruh‘ war“. Andreas U. selber sagt, er habe bemerkt, „daß da am Kehlkopf gearbeitet wurde“. Angst habe er gehabt, daß der Iraner ihn „zusammenhaut“, sagt Andreas U. später zu seiner Verteidigung. Die einfachste Lösung, den Dieb doch einfach laufen zu lassen, gehört nicht zu seiner Vorstellungswelt. Seine Kollegin hatte zumindest am Tattag diese Lösung gesehen. Sie war hinter Javadi hergelaufen, als er wenige Stunden vor seinem Tod schon einmal versuchte zu stehlen. Nach einigem Zögern gab er der Verkäuferin die zwei Shampoo -Flaschen heraus. „Nicht böse sein“, hatte der 20jährige gesagt, der wenig später als gemeingefährlich zu Tode gewürgt wurde, und ihr über die Wange gestreichelt.

Mehr als 20 Passanten haben sich um die drei am Boden liegenden Männer am Pfannkuch-Ausgang versammelt. Man ruft nach der Polizei, doch keiner versucht die beiden Angestellten von ihrem Opfer wegzuzerren. Die Zeugin R. z.B. hat sich „blitzschnell umgedreht“, der Zeuge H. aus dem angrenzenden Reisebüro „machte die Tür zu, um weiterzuarbeiten“, andere gehen nach kurzen Kommentaren einfach weiter. Aber einige gibt es doch, die zumindest verbal eingreifen, wie der Lehrer L. Er schreit Andreas U. aus unmittelbarer Nähe zweimal an: „Hör auf, du bringst ihn um! Du kommst ins Gefängnis!“ und bekommt von dem halb auf seinem Opfer liegenden Lehrling Andreas ein „Halt-s Maul, sonst kriegst eins auf die Gosch“ zurück. Auch der zufällig vorbeikommende Herr W. brüllt drei bis viermal „Laß los, du würgst ihn ja. Der kriegt keine Luft!“ Er solle sich gefälligst nicht einmischen, warnen die beiden Pfannkuch -Angestellten, die Javadi weiter fest umklammern.

Nach spätestens zehn, vielleicht jedoch auch schon nach drei Minuten ist Kiomars Javadi leblos, attestiert später der medizinische Gutachter Dr.Schmidt vor Gericht, und er sagt noch etwas Entscheidendes: daß es völlig ausgeschlossen ist, daß Andreas U. und Filialleiter K. den Todeskampf Javadis nicht bemerkt haben und ihnen dessen blaue Gesichtsfarbe und die starren Augen nicht aufgefallen sind. Als „Kompetenzüberschreitung“ des Sachverständigen maßregelt Richter Dippon diese Aussage später in seiner Urteilsbegründung und wischt sie damit vom Tisch.

Was bringt einen Menschen dazu, einen anderen aus nichtigem Anlaß so zu würgen? Dabei nicht einmal wahrzunehmen, daß der andere schon minutenlang erschlafft ist, sein Gesicht längst blau angelaufen? Diese Frage hat ganz Tübingen wochenlang aufgewühlt. Kein anderes Thema wurde seit dem umstrittenen Bau einer Verkehrstangente Ende der 70ger Jahre so heftig diskutiert. Über Tage waren die Seiten der Lokalpresse mit teils betroffenen, teils gehässigen Leserbriefen über das Thema Ausländerfeindlichkeit gefüllt, Hirtenbriefe wurden geschrieben, bedauernde Bürgermeisterreden gehalten. In zahllosen Veranstaltungen rückten plötzlich die ehemaligen Mitbewohner des Asylbewerbers Javadi aus dem ständig überfüllten Sammellager hinter dem Gitterzaun in der alten französischen Kaserne in den Mittelpunkt der Stadt.

Der „Kunde“

Ein Jahr danach, als in Tübingen über den Tod Kiumars Javadis zu Gericht gesessen wird, fällt das Wort „Asylant“ an den drei Verhandlungstagen ganze fünf mal, und drei Tage lang ist der tote Javadi vor dem Gesetz so gleich, wie er es zu Lebzeiten nie wahr. Drei Tage lang heißt er „der Kunde“ (der bekanntlich König ist) oder schlicht „der Mann“. Und wenn in dem gesamten Verfahren dreimal das Wort „Ausländerfeindlichkeit“ fällt, dann mit der Feststellung, „daß die nicht vorliegt“ (so der Staatsanwalt) „und auch aus den Aussagen der Angeklagten nicht zu entnehmen ist“. Nur daß es da nichts zu „entnehmen“ gab, weil keiner in diesem Verfahren die beiden Angeklagten danach befragt.

War das Motiv für die gewaltsame Tat wirklich Ausländerhaß? Ist Lehrling Andreas U. ein Neonazi, wie im letzten Jahr die Tübinger Gerüchtejagd kurzzeitig erbrachte, ein „Fascho“, wie es an seiner Schule hieß? Auch ein Jahr danach läßt sich durch keinerlei Recherchen belegen, daß Andreas U. etwa zu einer festen oder lockeren Gruppe rechtsradikaler Jugendlicher gehört. Aber es gibt Tatsachen und es gibt Zeugnisse, die er selber ablegt. Da ist das „Jugendforum Waldhäuser Ost“ im großen Neubauviertel Tübingens, das für Andreas die „zweite Heimat“ war und ist. Laut Jugendamtsstatistik verirrt sich kein einziger ausländischer Jugendlicher hierher, und im letzten Jahr mußte das Zentrum vorübergehend wegen Übergriffe einer rechten Schlägergruppe geschlossen werden.

Und da ist die polizeiliche Statistik aller angezeigten Diebstähle in der Tübinger „Pfannkuch„-Filiale, die seit dem Ausbildungsbeginn des Lehrlings Andreas U. einen auffälligen Knick nach oben aufweist. 35 Ladendiebe wurden in den vier vergangenen Jahren dort gestellt. Neunzehn von ihnen hat Andreas U. innerhalb seiner einjährigen Lehrzeit dingfest gemacht und dabei sogar auf die 50 Mark Fangprämie von Pfannkuch verzichtet. Zwölf dieser neunzehn von Andreas U. Ertappten waren Asylbewerber. Ja, und dann ist da noch diese Sache mit dem Gummiknüppel, „der da einfach hing“ in dem dunklen Nebenraum des Pfannkuch-Marktes, und den der stämmige Metzger plötzlich in der Hand hielt, als er und seine Kollegen den sich wehrenden Kiumars Javadi dort einsperrten. Der Knüppel, so gibt Andreas U. ohne Zögern zu, der habe ihm gehört. Er hat ihn besorgt nach einer Auseinandersetzung mit ghanaischen Asylbewerbern im Pfannkuch-Markt und einmal auch gegen „ich glaube das waren auch Ghanesen“ eingesetzt.

Kein einziges Mal haben Andreas U. und sein Mithelfer K. im Laufe des letzten Jahres der Witwe Javadis, die immer noch in Tübingen lebt, ein Wort des Bedauerns gesagt. Auch im Gerichtssaal kommt erst auf mehrfaches Fragen des Vorsitzenden, ob sie ihren Aussagen noch etwas hinzufügen möchten, von beiden der eine, mit starrem Gesicht auswendig gelernte Satz: „Es tut mir leid, daß ich ihn getötet habe.“

Andreas U. und Hartmut Wilhelm K. sind keine Rechtsradikalen. Für ihre Tat reichte aus, daß sie nicht mehr und nicht weniger ausländerfeindlich sind, als ihre Kollegen oder Freunde vom Fußball- oder im Karateclub. Und zumindest in ihren Haßgefühlen, die gegenüber Kiumars Javadi ungezügelt zu körperlicher Gewalt wurden, können sie bei vielen Tübinger genauso auf Verständnis rechnen wie bei der Tübinger Justiz.

Die Richter

Einfühlsam bedächtig hat die Tübinger Staatsanwaltschaft gegen die beiden Angeklagten ermittelt - so bedächtig, daß glückliche Fügung - der Prozeß erst eine Woche nach der letzten erfolgreich abgelegten Prüfung des Lehrlings Andreas U. stattfinden konnte. Eine Nacht wurden die beiden Angeklagten unmittelbar nach der Tat im Polizeigewahrsam gehalten, dann kamen sie frei. Sie haben vielleicht einen einzigen Arbeitstag versäumt und Filialleiter K. hat sich unmittelbar nach der Tat vergewissert, daß die von Javadi gestohlene Tiefkohlkost auch rasch wieder eingefroren wird. Heute sind die beiden Angeklagten von der damaligen Belegschaft des Supermarktes die einzigen, die noch bei Pfannkuch beschäftigt sind. Und hartnäckig halten sich in Tübingen die Gerüchte, daß der wohlhabende Verwandte, der dem völlig mittellosen Andreas U. den Münchner Rechtsanwalt Ziegert aus der Renommierkanzlei Bossi zahlt, auf den Namen Onkel „Pfannkuch“ hört.

Auf viel Einfühlsamkeit treffen die beiden Angeklagten nicht nur bei den Ermittlungsbehörden, sondern auch bei Richter Rolf Dippon, dem Vorsitzenden der Jugendkammer des Landgerichts. Richter Dippon ist das, was man in Anwaltskreisen gemeinhin als„scharfen Hund“ bezeichnet. Seine Urteile sind gefürchtet, und mit einer Bewährungsstrafe kommt so schnell keiner bei ihm weg. Im Verfahren gegen Andreas U. und Filialleiter K. zeigt Richter Dippon sich jedoch mit einer ruhigen Verhandlungsführung von seiner menschlichen Seite. Am Ende spricht die Verteidigung zufrieden von einem „fairen Prozeß“, während Dippon den Staatsanwalt zur Eile drängt und anblafft, dieser Prozeß werde geführt „wie tausend andere Verfahren auch“. Und dazu gehört offenbar eine subtile, häufig nur an Details erkennbare Prozeßlenkung: Wenn Richter Dippon die Aussagen der Angeklagten zusammenfaßt, da wird aus der Angst, die beide vor ihrem Opfer gehabt haben wollen, schon mal eine „große Angst“, aus dem „ein bißl aggressivem“ Javadi ein aggressiver und aus dem Würgegriff des Andreas U. einmal sogar eine „Umarmung“. Den Hauptbelastungszeugen des Verfahrens, den Lehrer L., herrscht Dippon an, er solle keine Vermutungen, sondern Tatsachen erzählen. Andere Zeugen begrüßt er mit einem freundlichen „Setzen Sie sich, geht's Ihnen gut?“ Die Witwe Javadis, die als Nebenklägerin mit einem Anwalt vertreten ist, verweist er gleich am ersten Tag barsch auf die Zuschauerbank, und als sie sich am zweiten Prozeßtag zum ersten und einzigen Mal mit einer Erklärung zu Wort melden will, fragt Richter Dippon, ob sie dafür unbedingt einen Dolmetscher brauche. Sie könne das doch auch in gebrochenem Deutsch tun.

Als Richter Dippon am vergangenen Donnerstag das Urteil verkündet, für beide Angeklagten jeweils 18 Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, überrascht das im Gerichtgssaal kaum jemanden, es macht nur erneut fassungslos. Beinah auf den Tag genau einen Monat zuvor fand ein türkischer Jugendlicher bei Richter Dippon und seiner Kammer weniger Verständnis. Drei Jahre ohne Bewährung hieß da das Urteil für den Jugendlichen, der sich von Freunden zur Teilnahme an einem Überfall auf den Geldboten eines Supermarkts hatte überreden lassen, ohne jedoch selber in das Geschehen eingegriffen zu haben.

Bleibt nachzutragen, daß an den Fensterscheiben des Pfannkuch-Supermarkts ein Jahr nach dem „tragischen Geschehen“ längst wieder für Sonderangebote von Fleischwurst und Sekt geworben wird, die Spanplatten, die vor empörten Steinwürfen von Demonstranten schützen sollten, verschwunden sind und Asylbewerber in Tübingen immer noch auf kleinstem Raum in der alten Kaserne leben müssen, wo bei einem monatlichen Taschengeld von 70 Mark Ladendiebstähle, wie sie Kiumars Javadi beging, vorprogrammiert bleiben. Immerhin gibt es auch etwas Positives zu berichten: Javadis Ehefrau, fast noch ein Mädchen, ist inzwischen als Asylberechtigte rechtskräftig anerkannt. Auch was sie zuvor zusammen mit ihrem Mann mehrmals vergeblich versucht hatte, ist plötzlich ganz unbürokratisch gelungen: sie wurde von der Wohnpflicht im Lager befreit und hat über das Sozialamt eine eigene Wohnung bekommen.

Die Unterstützerkreise und breiten Bündnisse, die in Tübingen nach Javadis Tod spontan entstanden waren, haben sich inzwischen zwar mangels aktiver Mitarbeit und konkreter Ziele aufgelöst, aber dennoch, so berichtet Gemeinderätin Cornelia Stoll'die in dem seit Jahren engagierten Tübinger Freundeskreis Asyl mitarbeitet, haben die Ereignisse des letzten Sommers „eine nachhaltige Wirkung hinterlassen. Es gibt eine deutlich gewachsene Sensibilität gegenüber Asylbewerbern auf breiter Ebene und z.B. auch im Gemeinderat. Die unverbesserlichen Altrechten mit ihren Stammtischsprüchen, die trauen sich einfach nicht mehr.“

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