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Amtliches Schweigen über Tornado-Exportkredit

taz-Bericht über Millionen-Rüstungskredit für Jordanien produziert in Bonn Nichtzuständigkeit / SPD-Rüstungsexperte Norbert Gansel: „Eine Sauerei“  ■  Von Vera Gaserow

Berlin (taz) - Schlichtweg „eine Sauerei“ nennt der SPD -Bundestagsabgeordnete und Rüstungsexperte Norbert Gansel den geplanten Millionenkredit, mit dem die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „den Verkauf von acht Tornados an Jordanien finanzieren will. Die taz hatte in ihrer Montagsausgabe diese brisante Rüstungsfinanzierung über 48 Millionen Mark öffentlich gemacht.

Während die SPD nun das geheime Geschäft in einer Dringlichkeitsanfrage vor den Bundestag bringen will, verweigerten Bundesregierung, zuständige Ministerien und die KfW gestern beharrlich jegliche Stellungnahme zu dem taz -Bericht. Wie berichtet, hat der Vorstand der KfW seine 28 Verwaltungsratsmitglieder unter dem Vorsitzenden Stoltenberg schriftlich aufgefordert, dem Rüstungskredit für die Kampfflugzeuge bis zum 8.November zuzustimmen.

„Kein Kommentar zu Einzelkreditgeschäften“, hieß gestern die Stellungnahme der Kreditanstalt zu dem geplanten Jordanien-Geschäft. „Solche Kreditgeschäfte machen die Banken unter den banküblichen Bedingungen, und dazu gehört auch das Bankengeheimnis. „Wir sind nicht zuständig“, lautete der Kommentar aus dem Ministerium des Verwaltungsratsvorsitzenden Stoltenberg. „Das geht uns nichts an. Ob und wie Herr Bangemann darüber abstimmt, fällt unter das Bankgeheimnis“, beschied auch der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, dessen Chef Bangemann Vize -Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Bangemanns Fortsetzung Seite 2

wäre außerdem für die Exportgenehmigung der „Tornado„-Teile, die von den Rüstungskonzernen MBB und MTU und AEG und Siemens zunächst zur Endfertigung nach Großbritannien geliefert werden sollen, zuständig. Nach Auskunft von Experten und auch des Wirtschaftsminsiteriums ist jedoch die Entscheidung, ob die Tornados nach Jordanien geliefert werden dürfen, so brisant, daß sie im Bundessicherheitsrat, einem Geheimgremium unter Vorsitz von Kanzler Kohl, gefällt werden wird.

Das Wirtschaftsministerium erklärte gestern jedoch schon, daß die Bundesregierung gar keine rechtliche Möglichkeit habe, diesen Rüstungsexport zu stoppen, da der Tornado ein Gemeinschaftsprojekt mit Großbritannien und Italien sei. Diese Information ist jedoch eindeutig falsch. Die Bundesregierung hat zwar tatsächlich 1983 auf ihr Vetorecht verzichtet, das ursprünglich im Kooperationsvertrag für den Tornado in Bezug auf rüstungsexporte ausdrücklich festgelegt war. Dennoch ist sie weiterhin an das Grundgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz gebunden. Und das schreibt in seinem Paragraphen 7 vor, daß Exporte z.B. von Rüstungsgütern, nicht genehmigt werden dürfen wenn sie das „das friedliche Zusammenleben der Völker“ stören oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich beeinträchtigen. Bei dem jetzt bekanntgewordenen Jordanien-Kredit zumindest steht zu erwarten, daß der Arbeitnehmer-Vertreter im KfW -Verwaltungsrat, DGB-Chef Breit, nicht zustimmen wird.

Mit Spannung darf man erwarten, wie sich NRW -Ministerpräsident Rau, dessen Partei nun eine Dringslichkeitsanfrage stellen wird, bei der Abstimmung verhält.

Die Bundesregierung ist bei dem Geschäft finanziell nicht nur insoweit beteiligt, als sie zu 80 Prozent Eignerin der KfW ist. Die Vergabe eines Exportkredites durch die KfW ist laut KfW-Gesetz immer mit einer Bürgschaft durch die Hermes -Kreditversicherung verknüpft. Die Exportkredit-Bürgschaften leistet Hermes im Auftrag der Bundesregierung. Der Bund verpflichtet sich dabei, finanziell auszuhelfen, wenn Hermes mangels Masse für die Schadensfälle nicht mehr aufkommen kann. Da Hermes seit mehreren Jahren die auftretenden Schadensfälle nicht mehr aus eigenen Mitteln decken kann, muß hier regelmäßig die Bundesregierung mit Steuermitteln aushelfen.

Pikanterweise hat jedoch die Bundesregierung gerade dann, wenn sie in diesem Fall gesetzestreu die Hermesdeckung befürwortet hat, gegen ihre selbstgesteckten Richtlinien verstoßen. In der Antwort auf eine große Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen erklärte das Kabinett: „Bei Verbürgung des Exports von Waffen und Rüstungsmaterial wird ein besonders strenger Maßstab angelegt; Lieferungen in Länder außerhalb der Nato werden grundsätzlich nicht verbürgt“.

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