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Geständnis im Prozeß

■ Khosrow A. hatte eine Frau gemeinsam mit seinem Freund vergewaltigt

Khosrow A., junger iranischer Teppichhändler und Mann, leugnete die Gewalttat hartnäckig - fast 4 Jahre lang. In klassischer Manier versuchte er auch gestern die nunmehr zweite Instanz, eine Strafkammer des Landgerichts, davon zu überzeugen, er und sein Freund hätten Brigitte H. nicht vergewaltigt: „Die Frau war voll einverstanden - auch zu dritt. Sie hat uns gezeigt, wie wir das machen sollen.“ Vom Richter angesprochen auf das seelische Leiden der Frau nach der Tat, behauptete Khosrow A. dreist: „Ich habe danach auch gelitten. Ich hatte sechs Monate lang Angst, wenn ich hinter einer Frau herging, daß sie gleich losschreien würde.“

Mit seiner Unschulds-Version war Khosrow A. jedoch schon in der ersten Instanz gescheitert. Die hatte die beiden Männer zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die beiden Iraner hatten Berufung eingelegt. Gestern fand die Verhandlung vorm Bremer Landgericht statt. Der Freund und Mittäter M. war mittlerweile untergetaucht. Damit wurde das Urteil aus der ersten Instanz gegen ihn automatisch rechtskräftig.

Khosrow A., allein auf der Anklagebank, leugnete weiter bis zur Verhandlungspause. Als sich

abzeichnete, daß er mit seiner Unschulds-Version auch diesmal keinen Glauben finden würde, versuchten seine Verteidiger schließlich, ihn umzustimmen.

Die Tat hatte sich im Dezember 1985 ereignet. Brigitte H. hatte die beiden Iraner in einer Kneipe kennengelernt, war mit ihnen gemeinsam ins Tanzlokal „Stubu“ weitergezogen und war dann mit dem einen, der ihr sympathisch war, Khosrow A., in dessen Wohnung gefahren. Die einvernehmliche Knutscherei wurde aber bald durch ein Klingeln gestört. Der zweite Iraner stand vor der Tür. Beide vergewaltigten die Frau.

Das damalige Opfer, Brigitte H., war auch gestern wieder als Zeugin geladen. Das Eingreifen der Staatsanwältin ersparte ihr jedoch die Aussage - fast vier Jahre nach der Tatnacht. Denn die Staatsanwältin Claudia Traub hatte in einer Verhandlungspause die Verteidiger angeregt, ihren Mandanten vielleicht doch zu einem Geständnis zu bewegen.

Nach der langen Pause gaben die einsichtigen Verteidiger dann bekannt, nunmehr den Schuldspruch der ersten Instanz nicht mehr anzuzweifeln. Der Angeklagte, vorher so beredt darin, das Opfer zu bezichtigen, beließ

es bei diesem indirekten Eingeständnis seiner Schuld. Zum tatsächlichen Tatablauf sagte er keine Silbe.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Seydak ließ sich durch das Schuldanerkenntis milde stimmen. Es verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Auch die Staatsanwältin und die Nebenklägerin hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Sie hielten dem nicht vorbestraften Iraner zugute, daß die Verhandlung erst knapp vier Jahre nach der Tat stattfinde und der Angeklagte somit sich fast vier Jahre lang von einer Freiheitsstrafe bedroht fühlen mußte. Die Verteidiger des Angeklagten plädierten zudem auf „minder schweren Fall“, schließlich sei das Opfer doch „freiwillig“ in die Wohnung mitgegangen und habe „eine gewisse Bereitschaft“ gezeigt. Diesem Denken schloß sich das überwiegend männlich besetzte Gericht an.

Der Angeklagte schaltete sich kurz vor Schluß noch einmal in das Verfahren ein. Er wandte sich entschieden dagegen, daß er eine Geldstrafe von 2.500 Mark an den „Notruf für vergewaltigte Frauen“ zahlen sollte. Das sei doch viel zu viel.

B.D.

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