: AL und SPD: Kein §175 für DDR-Schwule
Waren 1989 die Schwulen in der DDR froh, weil endlich der schwulenfeindliche Paragraph 151 gefallen war, so würde ihnen bei einer Rechtsangleichung mit der BRD der alte Schandparagraph 175 drohen, erklärten gestern die Abgeordneten Bayer (SPD), Telge (AL) und Eckert (AL). Eine solche Anpassung an das schwulenfeindliche bundesdeutsche Recht dürfe es nicht geben. „Wir setzen uns in einem ersten Schritt sofort für die ersatzlose Streichung des §175 StGB ein, so daß für Hetero- und Homosexuelle die gleiche Schutzaltersgrenze (14 Jahre) gilt.“
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