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Streit um Abtreibungsregelung hält an

Berlin (dpa/taz) - Die Auseinandersetzung über die Abtreibungsregelung geht in die letzten Runden. Kanzler Kohl ließ verbreiten, er erwarte, „daß es bei dem bleibt, was es vorher an Einigung gab“. Kohl bezog sich damit offenbar auf den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Kompromißvorschlag. Danach soll für eine Übergangszeit die Fristenregelung in der DDR bestehen bleiben. Frauen aus der BRD sollen aber nach bundesdeutschem Recht bestraft werden, wenn sie eine Abtreibung auf dem Gebiet der DDR vornehmen lassen. Bundesjustizminister Engelhard (FDP) aber war vor wenigen Tagen auf die Linie seiner Partei umgeschwenkt, bei Abtreibungen solle das Prinzip des Tatorts gelten. Das rief heftige Kritik bei PolitikerInnen der CDU und CSU hervor.

Erneut in die Diskussion kam Rita Süßmuths Vorschlag, schon jetzt eine gemeinsame Regelung zu finden. In ihrem Modell soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten Monaten nur ohne Plichtberatung strafbar sein. Dafür setzte sich jetzt auch der Berliner CDU-Landesvorsitzende Eberhard Diepgen ein.

PolitikerInnen der SPD und Grünen wiederholten dagegen ihre Forderung nach einer Option für eine gesamtdeutsche Fristenregelung ohne Zwangsberatung

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