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Ehemaliger KZ-Blockwart soll für Beihilfe zum Mord verurteilt werden

Siegen (dpa) — Dreieinhalb Jahre nach Eröffnung des Prozesses gegen den ehemaligen SS-Blockwart im Konzentrationslager Auschwitz, Ernst-August König, hat die Anklage am Dienstag vor dem Schwurgericht Siegen mit ihrem Plädoyer begonnen. Staatsanwalt Clemens Mehrer beantragte, den heute 71jährigen wegen Beihilfe zum Mord an 1.067 Sinti und Roma im sogenannten Zigeunerlager Auschwitz-Birkenau zu verurteilen. Vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord an rund 2.200 Juden müsse König jedoch wegen unzureichender Beweismittel freigesprochen werden. Der Angeklagte quittierte den Antrag mit dem Ausruf „das gibt's doch nicht“.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die Vernehmungen zahlreicher Augenzeugen zweifelsfrei ergeben, daß König 1943 mehrfach an der Rampe tätig war, wo darüber entschieden wurde, ob KZ- Häftlinge zur Vernichtung in Gaskammern oder zum Arbeitsdienst abkommandiert wurden. „König war zum Blockwart auserwählt worden, weil er aufgrund rücksichtsloser Härte gegenüber den Gefangenen zur Umsetzung der unmenschlichen Wertordnung des Nationalsozialismus besonders geeignet schien“, sagte Staatsanwalt Mehrer. Dennoch sei es König möglich gewesen, die Ungesetzlichkeit der von ihm begangenen Greueltaten einzusehen. An diesem Mittwoch wird Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Röseler mit dem Plädoyer fortfahren.

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