Fünf Skinheads wegen Körperverletzung angeklagt

 ■ Aus Göttingen Reimar Paul

Gestern begann vor dem Göttinger Jugendschöffengericht der Strafprozeß gegen fünf Skinheads wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Den 17 bis 19 Jahre alten Rechtsextremisten wird zur Last gelegt, in Adelebsen bei Göttingen zwei Männer zusammengeschlagen und schwer verletzt zu haben. Trotz ihres jugendlichen Alters zählen die Angeklagten zum harten Kern der neonazistischen Szene in Südniedersachsen. Zusammen mit Freunden hatten sie den Sylvesterabend auf verschiedenen Festen verbracht. Gegen 1.45 Uhr fielen die mit Springerstiefeln bekleideten Skinheads zwei Passanten an, schlugen sie nieder und traktierten sie mit Fußtritten ins Gesicht. Was die Skinheads gegenüber dem Gericht als harmlose Feten-Rangelei schilderten, hatte für die Betroffenen Kieferbrüche, ausgeschlagene Zähne, aufgeplatze Lippen und schwere Gehirnerschütterungen zur Folge. Beide waren nach ihren eigenen Aussagen schon nach den ersten Tritten besinnungslos zu Boden gegangen. Behauptungen der Rechtsradikalen, sie hätten erst zugeschlagen, nachdem einer der ihren verletzt worden sei, erwiesen sich als erfunden. Mit den am Tatort und im Krankenhaus aufgenommenen Fotos von den zerschlagenen Gesichtern der Überfallenen konfrontiert, bezichtigten die Skinheads sich gegenseitig der Stiefeltritte. Unklar ist, inwieweit die Vorgänge mit weiteren rechtsextremistischen Übergriffen in der Gegend in Zusammenhang stehen.