piwik no script img

Krawall vor Gericht

■ Verfahren gegen Vereinigungsgegner eingestellt

Das vorerst letzte Verfahren im Zusammenhang mit dem Krawall zur deutschen Vereinigung in der Nacht zum 3. Oktober 1990 vor dem Vegesacker Hotel „Strandlust“ ist gestern vom Amtsgericht Blumental vorerst eingestellt worden. Einem 27jährigen Landschaftsgärtner war Landfriedensbruch und Widerstand vorgeworfen worden. Er habe in der Nacht eine Flasche auf Polizeifahrzeuge geworfen und sei Anstifter einer Sitzblockade vor dem Parkplatz der „Strandlust“, in er die CDU einen Ball feierte, gewesen.

Mehrere dutzend Jugendliche hatten in der Nacht die Polizei und die „Strandlust“ mit Steinen und Flaschen attackiert. Dem vermeintlichen Rädelsführer, der sich aus Kostengründen ohne Anwalt verteidigte, war jedoch eine Anstiftung zur Blockade nicht nachzuweisen. Völlig entkräften konnte er den Verdacht des Flaschenwurfes allerdings auch nicht.

Das Verfahren wurde gegen die Auflage von 60 Arbeitsstunden in der Ökologiestation eingestellt. Vier weitere Jugendliche waren in den vergangenen Wochen wegen Widerstand zu zum Teil hohen Bewährungsstrafen verurteilt worden. L.R.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen