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LBU: Umweltschutz als Grundrecht aufnehmen

Umweltschutz soll als ein Grundrecht in die niedersächsische Verfassung aufgenommen werden. Das forderte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) am Freitag in Hannover. „Nur ein Grundrecht stellt sicher, daß jeder Mensch ein Anrecht auf ein Lebensumfeld hat, in dem die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und gepflegt werden“, sagte Christine Jordan vom LBU. Zudem sei ein Grundrecht von jedem Bürger einklagbar.

Der LBU kritisiert den gemeinsamen Verfassungsentwurf von SPD und Grünen als „nicht ausreichend“, den der CDU als „vollkommen unakzeptabel“. Zwar sehe der rot-grüne Entwurf eine Akteneinsicht und die Rechtspflicht des Staates vor, die Umwelt zu schützen. Ebenso können Verbände vor Gericht die Einhaltung dieser Pflicht einklagen. Das von allen Umweltverbänden geforderte Grundrecht allerdings fehle. Im Verfassungsentwurf der CDU dagegen sei Umweltschutz nur als „unverbindliche Staatszielbestimmung“ erwähnt. dpa

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