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Keine Leiharbeit in Kindergärten

■ Evangelische KITAs protestieren gegen Senatskonzept zur integrativen Erziehung

Für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten hat das Sozialressort ein neues Konzept vorgelegt. Vereinheitlichung und Flexibilisierung empfehlen die SachbearbeiterInnen. Will sagen: Die gut ausgestatteten Kindergärten der evangelischen Kirchen, die in 14 Einrichtungen 180 behinderte Kinder fördern, sollen den schlechter ausgestatteten städtischen Kindergärten StützpädagogInnen, die speziell für die Betreuung behinderter Kinder eingestellt werden, abgeben.

„Wir haben die Aufgabe, mit der bestehenden Kapazität eine möglichst breite Versorgung zu schaffen“, begründet Heidemarie Rose vom Sozialressort die Pläne des Ressorts. „Der Gesamtpool, der existiert, soll anderen Kindern zugute kommen.“ Und so hat sich das Sozialressort die Flexibilisierung vorgestellt: Die 5,5 Wochenstunden, die die StützpädagogInnen in den evangelischen Kindergärten jedem behinderten Kind widmen, sollen auf 2,5 Wochenstunden gekürzt werden. Die freiwerdenden Kapzitäten wollen die städtischen Einrichtungen und andere freie Träger für sich nutzen. „Wir können natürlich niemanden zwingen, woanders zu arbeiten“, sagt Heidemarie Rose, doch wir können das über den Pflegesatz beeinflussen“.

186 Mark zahlt die Stadt derzeit für jedes behinderte Kind, das in einem evangelischen Kindergarten betreut wird. Auf 120 Mark monatlich soll der Satz gekürzt werden, sagen die betroffenen Eltern.

Für Ilse Wehrmann, die Leiterin des Landesverbandes für Evangelische Kindertagesstätten, ein unzumutbarer Vorschlag: „Natürlich kann sich die Kirche nicht vorstellen, ihre MitarbeiterInnen zu verleihen.“ Mit einer Kürzung der Stundenzahl der Stützpädagoginnen auf 2,5 Stunden „können wir die Kinder nicht mehr aufnehmen, die wir bisher aufgenommen haben“. Vor allem in evangelischen Kindergärten würden viele schwer mehrfach behinderte Kinder betreut, betont Ilse Wehrmann. „Diese Kinder könnten wir nicht mehr ausreichend fördern. Wir bekennen uns zur Integration. Die moralische Verpflichtung bleibt, aber wir haben keine rechtliche Verpflichtung.“ 4,5 Wochenstunden sind für sie das Mindestmaß.

Die Sorge der Eltern: über die Kürzung der Betreuungsstunden bahnt sich eine neue Ausgrenzung der behinderten Kinder an. „Flächendeckende Integration geht nicht zum Nulltarif“, sagt Elternsprecherin Regina Piontek. Auch mit 2,5 Wochenstunden läßt sich eine sinnvolle pädagogische Förderung gewährleisten, meint hingegen Referentin Heidemarie Rose: „Dann müssen eben weniger Konferenzen und Fortbildungen stattfinden.“

Für Ilse Wehrmann widersprechen diese Pläne der Koalitionsvereinbarung und auch dem Versprechen, das die Soziallsenatorin den evangelischen Kindergärten im August, zum zehnjährigen Bestehen des Integrationsprogramms, gab: Sie werde sich bemühen, den Bremer Standard der integrativen Erziehung zu halten „und, wo nötig, nachubesern“. dir

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