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■ Rechts außenWiking-Jugend legal

Hannover (dpa) – Der Pfingstaufmarsch der rechtsextremen Wiking-Jugend in Hetendorf im Kreis Celle verstieß nach Auffassung des niedersächsischen Verfassungsschutzes nicht gegen das Versammlungsgesetz. Der Paragraph 3 dieses Gesetzes, der eine uniformierte Kundgebung verbietet, hätte nicht angewendet werden können, sagte der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Rolf Peter Minnier, in einem gestern ausgestrahlten ZDF- Interview. Die Bekleidung der Wiking-Jugend stelle mehreren Gerichtsurteilen zufolge keine Uniform dar. Das niedersächsische Innenministerium meinte dagegen, ein Verbot nach dem Versammlungsgesetz sei möglich gewesen.

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