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Umweltsündern an den Kragen

■ Hoheitsgewässer werden auf zwölf Seemeilen ausgeweitet

Vor der deutschen Küste an Nord- und Ostsee werden am 1. Januar 1995 die Hoheitsgewässer auf zwölf Seemeilen ausgedehnt. Das Bundeskabinett traf am Mittwoch einen entsprechenden Beschluß auf dringendes Anraten der Umwelt- und Verkehrsminister der EU, um Umweltsünder in dem erweiterten Seegebiet besser in den Griff zu bekommen. Steuerliche Auswirkungen der Ausdehnung bleiben zunächst begrenzt. So gibt es für die beliebten Butterfahrten eine Schonfrist bis 30. Juni 1999. Bis dahin gelten für Duty-Free-Einkäufe an Bord die Reisefreimengen in der Höhe, wie sie bis 31. Dezember 1993 erlaubt waren.

Während damit die Mitbringsel wie Alkoholika, Zigaretten und Parfüm bis zum Ende des Jahrzehnts von der Umsatzsteuer befreit bleiben, wird sie künftig auf den Bordverzehr und die Fahrpreise erhoben. Die Bockwurst – an Bord gegessen – wird so ein wenig teurer werden. Maßgebend ist dafür das EG-Recht, erläuterte das Innenministerium in seiner Mitteilung über die Kabinettsentscheidung.

Bisher lag die Grenze im Küstenbereich der alten Bundesrepublik mit wenigen Ausnahmen bei drei Seemeilen. Die Hoheitsgewässer der früheren DDR waren dagegen zumeist bereits auf zwölf Seemeilen ausgedehnt. Mit der Erweiterung der deutschen Gebietshoheit, so das Ministerium, sei ein Eingreifen der deutschen Stellen insbesondere bei Tankerunfällen frühzeitig möglich. Generell werde eine bundeseinheitliche Situation vor der deutschen Nord- und Ostseeküste nach der deutschen Einheit geschaffen. dpa

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