Petition gegen „lebenslang“

■ Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert eine Änderung des Grundgesetzes

Berlin (taz/AP) – Wer mordet, bekommt „lebenslänglich“, so steht es im Gesetz. Ein Anachronismus, denn tatsächlich verbüßt nur ein geringer Teil der MörderInnen die volle Strafe, in der Regel sitzen sie zwanzig Jahre. Das Gesetz müsse dennoch abgeschafft werden, denn schon das Prinzip einer „lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine Verletzung von Grund- und Menschenrechten“. Das erklärte gestern das Komitee für Grundrechte und Demokratie und überreichte dem Bundestag in Bonn eine Petition, in der der Gesetzgeber um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gebeten wird. In der Bundesrepublik sind etwa 1.200 „Lebenslängliche“ inhaftiert.

Der Bundestagsabgeordnete Gerald Häfner von Bündnis 90/Die Grünen nahm die von 3.276 Personen unterschriebene Petition entgegen. Er sicherte den AntragstellerInnen parlamentarische Unterstützung zu. Die Petition wird nach Angaben des Komitees von dreizehn bundesweiten Organisationen getragen. Dazu gehörten die evangelischen und katholischen Gefängnisseelsorge-Konferenzen sowie JuristInnen. Mit der Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe würde der Gesetzgeber der seit Jahren gängigen Rechtspraxis folgen, heißt es in der Begründung der Petition. Selbst mit der tatsächlichen durchschnittlichen Haftdauer von zwanzig Jahren würden MörderInnen in der Bundesrepublik härter bestraft als in anderen europäischen Ländern. In Großbritannien betrage die Verbüßungsdauer neun bis zwölf, in Belgien zehn, in Frankreich zwölf bis vierzehn Jahre. In den Niederlanden werde sie nach fünf bis sechs Jahren in eine Zeitstrafe umgewandelt, die nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt werde, erklärte Komiteesprecher Martin Singe. Obendrein verhindere die lebenslange Freiheitsstrafe keine zukünftigen Straftaten. Länder, in denen wie zum Beispiel in den USA die Todesstrafe vollstreckt werde, hätten eine weitaus höhere Mordrate als Länder, in denen dies nicht der Fall sei, erklärte Singe.