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Freier Handel mit Tabus

■ Verhandlungen über EU-Freihandel mit Südafrika können endlich beginnen

Brüssel (taz) – Nelson Mandelas Freude dürfte geteilt sein. Seit Monaten will Südafrikas Präsident mit der Europäischen Union Verhandlungen aufnehmen, um eine gemeinsame Freihandelszone zu schaffen. Bisher aber standen sich die Europäer selbst im Wege.

Gestern konnten sie sich im Rat der Ständigen Vertreter (AStV) zwar endlich auf ein Verhandlungsmandat für die Kommission einigen, aber es enthält vor allem Ausnahmen: Über einen Großteil der Agrarprodukte soll in den Verhandlungen nicht gesprochen werden – um die europäischen Bauern nicht zu verärgern. Auf der Tabuliste stehen unter anderem Wein, Orangen, Milchpulver, Äpfel, Schnittblumen, Mais, Zucker und Rindfleisch; damit sind 38 Prozent der südafrikanischen Agrarprodukte von vornherein ausgespart. Im Gegenzug würde Südafrikas Markt praktisch für sämtliche Industriegüter Europas geöffnet.

Ursprünglich hatten zahlreiche europäische Nationalstaaten, inklusive Deutschland, noch viel längere Tabulisten aufgestellt. Die Verhandlungen steckten lange fest, weil niemand die Folgen abschätzen mochte. Nach dem Gatt- Vertrag über den freien Welthandel gilt nämlich grundsätzlich das Meistbegünstigungsprinzip. Vergünstigungen, die einem Gatt-Mitglied gewährt werden, dürfen anderen Gatt-Mitgliedern nicht verweigert werden. Bei der Vereinbarung von Freihandelszonen sind zwar Ausnahmen möglich, aber nur, wenn das Freihandelsabkommen den Löwenanteil des Handelsvolumens erfaßt. Ein Dilemma: Versucht die EU, zu viele Produkte vom Freihandel mit Südafrika auszunehmen, werden Gleichbehandlungsansprüche anderer Staaten geweckt.

Bisher hat die Welthandelsorganisation WTO keinen Präzedenzfall dieser Art entschieden. Abzuwarten bleibt auch, ob Südafrika überhaupt die europäischen Zumutungen schluckt. Schließlich wollte Mandelas Regierung vor allem den Export des Landes am Kap fördern, das noch relativ stark agrarisch geprägt ist. Christian Rath

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