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AnalyseNur für Häftlinge

■ Däubler-Gmelin mit neuem Konzept für elektronischen Hausarrest

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will prüfen, ob der elektronisch überwachte Hausarrest für Strafgefangenen als „Zwischenstück zwischen offenem Vollzug und Entlassung“ geeignet ist. Dies erklärte sie am Samstag in einem Bild-Interview. Bild titelte daraufhin „Hausarrest statt Gefängnis“, erfaßte damit den Neuigkeitswert der Nachricht aber nur unzureichend. Denn mit ihrem Vorschlag hat die Ministerin die Diskussion um den „elektronischen Hausarrest“ auf ein neues Gleis geschoben. Bisher hatte man den Hausarrest nämlich vor allem als echte Alternative zu Haftstrafen gesehen. Ein sozial integrierter Täter sollte erst gar nicht ins Gefängnis müssen.

In Deutschland machten sich 1997 vor allem Berlin und Hamburg für Modellversuche stark. Der Delinquent könnte dabei weiter zur Arbeit gehen und in seiner Wohnung leben. Mit Hilfe eines elektronischen Senders am Fuß- oder Handgelenk würde per Telefonanruf in unregelmäßigen Abständen die tatsächliche Anwesenheit überprüft. Neben den sozialen Vorteilen der neuen Technik sahen Hamburg und Berlin vor allem Sparpotentiale. Während ein Hafttag rund 180 Mark kostet, sollte der elektronisch überwachte Hausarrest mit nur rund 100 Mark zu Buche schlagen.

Ein Gesetzentwurf des Landes Berlin scheiterte allerdings schon im Bundesrat. Denn für Flächenstaaten ist das neuartige Überwachungssystem weitaus teurer als in den Stadtstaaten. Kriminologen kritisierten außerdem die Gefahr, daß es letztlich nicht weniger Freiheitsentziehungen, sondern eher mehr geben könnte. Denn der Hausarrest würde, so die Befürchtung, vor allem dort angewandt, wo bisher Bewährungsstrafen verhängt werden. Dieser Gefahr will auch Däubler-Gmelin vorbeugen, indem die „elektronische Fußfessel“ nicht als eigene Sanktionsform ausgestaltet wird. Ihre Idee: Für Strafgefangene, die bereits im offenen Vollzug sind, also tagsüber draußen arbeiten und nur abends ins Gefängnis müssen, könnte der elektronisch überwachte Hausarrest einen letzten Test vor der Entlassung darstellen.

Ob und wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, ist noch offen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gestern gegenüber der taz. In jedem Fall, so der Sprecher, würde eine Regelung so ausgestaltet werden, daß die Bundesländer frei entscheiden können, ob sie die Investitionen in ein Hausarrestsystem auf sich nehmen wollen oder nicht. An einen Modellversuch denkt man derzeit in Bonn noch nicht. Erst sollen die Erfahrungen der Niederlande ausgewertet werden. „Anders als Schweden und die USA“, so das Ministerium, „ist das niederländische Kriminalrecht mit unserem gut vergleichbar.“ Christian Rath

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