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■ Offener Brief an Otto Schily
Die von den Innenministern beschlossene Altfallregelung für Asylbewerber stößt auch in Berlin auf starke Kritik. Die seit vielen Jahren im Ausländer- und Asylrecht tätige Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf wirft Innenminister Otto Schily (SPD) in einem offenen Brief vor, dass die Regelung „beschämend“ sei und „noch um einiges hinter die Altfallregelung von 1996 zurückfällt“. Nach dem am Freitag beschlossenen Entwurf erhalten allein stehende Asylbewerber, die vor Januar 1990 in die Bundesrepublik kamen, das Bleiberecht. Bei Flüchtlingsfamilien gilt der Juli 1993 als Stichdatum. Die Anwältin, die mit der rot-grünen Koalition auf einen Kurswechsel in der Ausländerpolitik „zu mehr Humanität und Integration“ gehofft hatte, kritisiert vor allem den Nachweis eines eigenen Einkommens bis zum Stichtag 19. 11. 1999. „Die Leute brauchen einen Zeitraum, um sich zu kümmern, nachdem ihnen jahrelang eine Arbeitserlaubnis verweigert wurde.“ Die jetzige Regelung sei „nicht nur krass ungerecht, sondern grenzt an Zynismus“, schreibt sie weiter „mit unfreundlichen Grüßen“ an Schily. Der Grund: Flüchtlingen in Berlin und Brandenburg war es wegen dem Vorrang der Vermittlung deutscher und bevorrechtigter ausländischer Arbeitsloser praktisch unmöglich, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Auch Georg Classen vom Flüchtlingsrat ist empört: „Wem bislang dauerhaft das Arbeiten verboten wurde, der soll deshalb jetzt abgeschoben werden.“ wahn
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