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Grundrecht auf religiösen Rausch

Donald Denzler bekennt sich zum Glauben der Rastas. Zu seinem Leben im Geiste wie im Körper gehört daher der regelmäßige Genuss von Marihuana. Die Hanfpflanze ist den Rastafaris heilig, ihr verdanken sie ihre spirituellen Einsichten, und das gemeinsame Rauchen der Gottesgabe stiftet ihre religiöse Gemeinschaft. Was ist dagegen zu sagen? Nichts, wie jeder weiß, der auch ohne Religion die Wirkungen der Art Cannabis sativa verspürt hat, und wie jeder Medinziner zugibt, wenn man ihn um seine fachliche Meinung fragt. Nur sieht es das geltende Betäubungsmittelgesetz anders. Deswegen steht Donald Denzler an diesem Freitag wieder einmal vor Gericht. Nicht zum ersten Mal, verhandelt wird in der zweiten Instanz über seinen Fall. Er ist mit einer „größeren Menge“ reinen Hanfs aufgegriffen worden. Denzlers Website unter www.legales-cannabis.de ist eine wahre Fundgrube für rechtliche, spirituelle, medizinische und auch soziale Informationen. Das Problem ist nicht das Haschisch, sondern das Gesetz, das es verbietet. Es gehört seinerseits verboten, so wird Denzler dem Richter vortragen. Das Grundgesetz garantiere nämlich auch ihm die volle Freiheit, seinen religiösen Glaubensvorschriften zu folgen. Schon gar nicht könne dieses Grundrecht durch medizinisch unhaltbare Paragrafen eines untergeordneten Gesetzes eingeschränkt werden.

niklaus@taz.de

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