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Planen ohne Sinn

Neuer Knast in Billwerder: Senat besteht auf verschärften Haftbedingungen. Gründe dafür kann er jedoch nicht nennen

von ELKE SPANNER

Die Mauern werden dick sein, die Zäune hoch, vor den Fenstern werden Gitterstäbe angebracht. Und vor allem: Anders wird er sein, der Knastneubau in Billwerder. Anders als vom rot-grünen Senat geplant: Geschlossener statt offener Vollzug, Sicherheitsschleusen dort, wo ursprünglich normal abschließbare Tore sein sollten.

Der Rechtssenat hatte bei der Regierungsübernahme angekündigt, ein völlig neues Konzept für Billwerder vorzulegen. Außer den Bauplänen aber gibt es bisher keinerlei Plan für das Mammutgefängnis, in dem ab dem kommenden Jahr bis zu 800 Gefangene untergebracht werden sollen. Das geht aus der Senatsantwort auf eine große Anfrage des GAL-Abgeordneten Manfred Mahr hervor: „Der Senat hat sich bisher nicht mit der konzeptionellen Neuordnung des Hamburger Vollzuges befasst.“

Die Regierung hatte Ende Januar erklärt, die geschlossene Anstalt in Billwerder sei vorgesehen für Gefangene, „die sich gegenwärtig im offenen Vollzug befinden, obgleich möglicherweise eine Unterbringung im geschlossenen Vollzug sinnvoller wäre“. Deshalb begehrte die GAL zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage sich die Haftbedingungen dieser Insassen verschlechtern sollen, wie viele nach Monaten im offenen Vollzug nun wieder hinter Mauern eingeschlossen werden und nach welchen Kriterien die Justizbehörde die Auswahl trifft. Auch hier die Antwort: „Der Senat hat sich bisher nicht mit der konzeptionellen Neuordnung des Hamburger Vollzuges befasst.“

Offensichtlich auch nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, die einer solchen Neuordnung zugrunde liegen müssten. So hatte der Senat Ende Januar das Ziel benannt, „missbräuchliches Verhalten im offenen Vollzug zu senken“. Mahr rechnet nun vor, dass die Anzahl von Missbräuchen weniger als ein Prozent aller gewährten Vollzugslockerungen betrifft. Die Zahl hat sich auch in den vergangenen Monaten nicht erhöht. Dennoch kündigt die Justizbehörde in der Senatsantwort an, die Kriterien für die Eignung der Gefangenen für Lockerungen „mit der aus heutiger Sicht unter Sicherheitsgesichtspunkten gebotenen Konsequenz zu beachten“.

Diese „heutige Sicht“ will die Justizbehörde mit der Bevölkerung teilen. Bei der habe geschlossener Vollzug eine höhere Akzeptanz als offener, will Justizsenator Roger Kusch (CDU) wissen. Und räumt nun ein: Eine Befragung, aus der sich ein solches Ergebnis ableiten könnte, wurde niemals durchgeführt.

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