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Gewalt

Im Kampf gegen häusliche Gewalt baut die Justiz in Schleswig-Holstein ihr Instrumentarium aus. „Die bisherigen strafrechtlichen Instrumente haben nicht hinreichend gegriffen“, sagt Generalstaatsanwalt Erhard Rex. „Ganz entscheidend in diesen Verfahren sind sofortige beweis- sichernde Maßnahmen: Wenn die Polizei gerufen wird, soll sie umgehend Informationen zum Beispiel von Nachbarn einholen sowie Fotos des Beschuldigten, seines Opfers oder auch der Wohnungseinrichtung machen.“ Verstreiche längere Zeit nach der Gewalttat, wollten Opfer oder Nachbarn oft nicht mehr aussagen. Rex: „Welche Frau möchte schon vor Gericht als einzige Belastungszeugin gegen ihren Mann aussagen und ihm danach zu Hause das Abendbrot machen?“

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