in kürze ANGESTELLTE LEHRER : Arbeitszeit wie Beamte
Angestellte Lehrer müssen gegebenenfalls mehr arbeiten als andere Angestellte des jeweiligen Bundeslandes. Laut Bundesarbeitsgericht tritt dies dann ein, wenn das Land die Arbeitszeit seiner Beamten erhöht. Denn die Arbeitszeit der Lehrer entspricht laut Tarif der der Beamten, erklärte das BAG gestern. (Az: 6 AZR 227/05). (afp)