piwik no script img

Arbeitsrichter zeigt Angela Merkel anEin Jurist erregt sich

Der Arbeitsrichter Heinz Uthmann hat Kanzlerin Merkel angezeigt. Ihre Freude über den Tod bin Ladens hält er für strafbar. Dass ein Staatsanwalt sie anklagt, glaubt er nicht.

Seine erste Strafanzeige verfasste er gegen Angela Merkel: Arbeitsrichter Heinz Uthmann. Bild: dapd

HAMBURG taz | Das ist ein Satz, der für viel Aufregung sorgte: "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten." Angela Merkel sagte ihn, ein Hamburger sieht darin einen Gesetzesverstoß: Der Arbeitsrichter Heinz Uthmann erstattete Strafanzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft und verweist auf einen Paragraphen, der für die "Billigung von Straftaten" bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht.

Für den 54-Jährigen war sein Brief an die Staatsanwaltschaft eine Premiere: Er ist seit 24 Jahren Richter, doch als Privatmann hatte er mit der Justiz bisher nichts zu tun. Mit Politik hingegen schon: Uthmann war in den 90er Jahren im Hamburger SPD-Landesvorstand. Damals fiel er immer mal wieder durch Kritik am SPD-Senat auf und kämpfte für eine liberale Innenpolitik.

"Ich war moralisch empört über Merkels Aussage", sagt Uthmann der taz. Man dürfe sich nicht über den Tod eines politischen Gegners freuen. Doch er schreibt nicht sofort die Anzeige, er wartet den Dienstag ab. Er will wissen, ob Merkel einen Rückzieher macht. Da sie das nicht tut, geht Uthmann in die Hamburger Jura-Bibliothek und studiert das amerikanische Militärstrafgesetzbuch. Er prüft, ob die US-Soldaten gegen die für sie geltenden Gesetze verstoßen haben. Sein Ergebnis lautet: Ja.

Merkels Äußerung sei für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und "abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat", schreibt er schließlich zusätzlich zur juristischen Begründung in seine Anzeige. Ein Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft hat bestätigt, dass die Anzeige eingegangen ist. Das Verfahren werde aber vermutlich an die Berliner Staatsanwaltschaft abgegeben.

Das Ergebnis der Prüfung glaubt Uthmann schon zu kennen: "Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen." Doch der Erfolg sei für ihn "nicht relevant". Die Anzeige sei "Ausdruck individueller Erregung" und keine parteipolitische Aktion. Schließlich hätten auch die Kirchen Merkel für die Aussage kritisiert - und selbst der CDU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder habe Merkels Satz "mittelalterlich" genannt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

44 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • MW
    MIchael Wagner

    Armer, kranker Richter!!!

    Wie lange müssen die Steuerzahler solche unfähigen Menschen noch durchfüttern. Hätte dieser so "schlaue" Mensch bei den Attentaten selbst Angehörige verloren,.... dann würde für Ihn die Welt vielleicht anders aussehen,.... aber sehr wahrscheinlich würde auch das Ihn kalt lassen, denn dafür ist anscheinend der Verstand und der ganze eingebildete Aufbau von Ihm zu erhaben.

     

    Michael Wagner

    (Gärtner, -Unkraut weg-)

  • J
    Johannes

    @superoggo Sie haben mit Ihren schrägen Zeilen Fremdschämen neu definiert. Es geht hier um deutsches Strafrecht, bitte erst ansatzweise entsprechend bilden, bevor der Tippfinger zittert. Es wird Zeit, dass das vielfach unmoralische und wählerferne Verhalten des Merkel aufgezeigt wird. Arbeitsrichter Heinz Uthmann ist ein hochintelligenter und zudem mutiger Mann, Hochachtung!

  • AC
    Ali Capone

    auch hier noch einmal der passende kommentar verlinkt:

    img4web.com/view/UPGJAB

  • S
    Superoggo

    Frau Dr. Merkel hat ihre Freude über ein Geschehen zum Ausdruck gebracht. Das ist erst einmal eine wahre Aussage. Der strafrechtliche Gegenbeweis kann nicht erbracht werden. Dies ist kein Straftatbestand.

     

    Es ist auch nicht Billigung einer Straftat. Da hat also jemand (behauptet) das Militärstrafgesetzbuch des USA gelesen und dann den Fall entschieden im Sinne unzulässiger Aktion und will daraus nun ein starfrechtlich relevantes Fehlverhalten der Bundeskanzlerin ableiten. Dazu ist zu sagen:

     

    1. Angriff auf eine feindliche Kommandozentrale und Tötung dort anwesender Mitglieder von Kriegsparteien ist durch das Völkerrecht und die Genfer Konvention erlaubt.

    a. Bei Bin Laden handelte es sich um den Anführer einer Kriegspartei, die dem Westen und speziell den USA den "heiligen Krieg" erklärt hat. Also ist Kriegszustand gegeben.

    b. das angegriffene Objekt war auch eine Kommandozentrale, ein militärisches Objekt.

    c. in dieser hielten sich mindestens weitere bewaffnete Mitglieder der Kriegspartei (aktive Al Kaida-Kämpfer) auf und es kam zu Schußwechseln.

    d. das Bin Laden sich aktiv ergeben hat (die weiße Fahne geschenkt hat) ist weder vorgetragen noch bewiesen worden, noch nach dem bisher bekannten Ablauf wahrscheinlich oder der Lebenserfahrung entsprechend. Alles spricht vielmehr dafür, dass Bin Laden nicht mit erhobenen Händen erschossen wurde und nur in diesem Fall wäre eine gezielte Tötung im Rahmen einer Kommando-Aktion Unrecht gewesen. Wenn ein Feind sich nicht sofort aktiv ergibt, darf man ihn töten. Kein Soldat muß sein Leben oder das eines Kameraden dadurch gefährden, dass er erst überprüft, ob auch jeder einzelne Feind bewaffnet ist und sich zur Überprüfung vielleicht erst einmal erschissen lässt. Sofern es feindliches Feuer gegeben hat - und das hat es offensichtlich und unbestritten - ist Tötung aller nicht offensichtlich unbewaffneter und sich nicht aktiv ergebender Feinde erlaubt.

     

    2. Die Tötung war damit eindeutig erlaubt.

     

    3. Entgegen stehende Eerklärungen irgend eines Militärhandbuches kann es nicht geben. Die Behauptung solcher ist vielmehr sachverwirrende Schutzbehauptung um vom offensichtlich unberechtigten kriminellen Charakter der Strafanzeige abzulenken.

     

    4. Die behauptete Straftat könnte es nur dann gegeben haben, wenn bewiesen würde, dass Bin Laden sich aktiv und klar erkennbar ergeben wollte und dennoch liquidiert wurde, was dann Mord gewesen wäre.

     

    5. Irgend welche Fakten oder Tatsachen in diese Richtung legt der anzeigeerstattende Richter nicht vor.

     

    6. Diese Tatsachen müssten dann auch noch öffentlich bekannt gewesen sein und es hätte - sofern ihre Würdigung als Straftat oder erlaubtes soldatisches Handeln unklr war - ein Gerichtsverfahren geben müssen, dass diese als Straftat ausurteilt hätte, bevor irgend jemand eine Straftat annehmen muß. All dies ist offensichtlich nicht der Fall.

     

    7. Bei den aktuell vorliegenden Fakten muß niemand das Vorliegen einer Straftat annehmen, sondern darf von regulären Kriegshandlungen ausgehen, die wie gezeigt erlaubt sind und sich über die Tötung eines Feindes, der anegkündigt hatte, zur Durchsetzung seiner politischen Zwansgvorstellungen auch Deutsche zu töten, freuen.

     

    8. Um den Beweis der Billigung einer Straftat erbringen zu können, muß bewiesen werden, dass es eine Straftat gab, der Beschuldigte nicht annehmen konnte, dass es sich um ein strafloses Verhalten gehandelt hat.

     

    9. Angesichts der Tatsache, dass keine offensichtlichen Beweise für Mord vorliegen und jeder vernünftige Mensch von Tötung von Mitgliedern einer Kriegspartei auszugehen hat (auf die Frage unbewaffnet oder auch selbst bewaffnet kommt es wie gesagt nicht an angesichts von bewiesenen Schußwechsel und damit der vertretbaren Annahme, dass auch Bin Laden bewaffnet sein könnte), kann der Beweis des Wissens der Bundeskanzlerin um eine Straftat nicht erbracht werden.

     

    10. Damit ist es auch offensichtlich nicht beweisbar, dass diese eine Straftat wissentlich gebilligt hat.

     

    11. Damit ist die Strafanzeige offensichtlich unberechtigt.

     

    12. Damit ist das Verfahren gg. Frau Merkel gar nicht erst zu eröffnen.

     

    13. Der Richter hat dagegen eine Straftat begangen, offensichtlich unberechtigte Strafanzeige.

     

    14. Diese hat er auch aus niederen Beweggründen begangen, nämlich um seinen Frust und seine Erregung abzureagieren und andere Leute mit solchem groben Unfug zu belästigen.

    Gegen den Richter ist insofern ein Strafverfahren zu eröffnen und dieser zu verurteilen.

     

    15. Seine Vorgehensweise bei der Prüfung der Strafanzeige zeigt auch seine offensichtliche Unfähigkeit das Richteramt auszuüben:

    a. wie gezeigt kann nur der Beweis eines Mordes überhaupt zu einer Straftat führen. Irgend welches Gefasel über irgend welche behaupteten Schlüsse aus irgend welchen irrelevanten Gesetzen dagegen nicht. b. es war zwingend der offensichtliche Beweis für Mord zu erbringen. Nur dieser konnte überhaupt Überlegungen in Richtung einer Straftat (Mord) und Billigung dieser (Folgestraftat) ermöglichen.

    c. dann war noch der Beweis des Wissens der Bundeskanzlerin um die Straftat zu erbringen, da nur so die Voraussetzungen für den Vorsatz der Billigung überhaupt erbracht werden können.

    d. die Vorgehensweise bei der Überlegung zur Stellung einer Strafanzeige war damit offensichtlich unvertretbar.

    e. es ist zu besorgen, dass der Richter auch im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit ähnlich inkompetent vorgeht.

    f. er stellt damit eine nicht hinnehmbare Gefährung für die Qualität der Rechtspflege in der Bundesrepublik dar und ist sofort aus seinem Amt zu entfernen und ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

    g. die mögliche strafrechtliche Verurteilung erzwingt es ebenfalls ihn mit sofortiger Wirkung vom Dienst zu suspendieren. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist dies zwingend.

     

    Es wird zu beobachten sein, ob die rot-grüne Landesregierung einen Straftäter deckt, oder die notwendigen Maßnahmen ergreift und die Verurteilung des Richters und seine Amtsenthebung vorantreibt.

     

    Personen, die aktuell oder zukünftig mit diesem Richter zu tun haben, können überlegen und sich diesbezüglich rechtlich beraten lassen, ob sie nicht in diesem Sinne jeweils Strafanzeige gegen den Richter stellen und diesen dann wegen Befangenheit ablehen. Ich persönlich würde es nicht riskieren, ein Verfahren bei einem solchen juristischen Amokläufer anhängig zu haben.

     

    zu von Eugen

     

    er ist kein guter Jurist und von schon fast bemitleidenswertem (Un)verstande.

     

    Jura ist eine hochgradige Anforderungen an die intellektuelle Qualität und Sauberkeit der Berufsausübung/Verfahrensdurchführung stellende berufliche Tätigkeit, denen der hier anzeigestellende Richter nicht im Ansatz genügt. Schulnote: 6. Zweites Staatsexamen: durchgefallen. Zusatz-Kommentar: Der Studierende sollte sich um einen anderen Beruf bemühen, da er für den des Juristen offensichtlich nicht geeignet ist.

  • N
    Niemand

    Die meisten freuen sich wohl nur, weil den Mächtigen mal was reingedrückt wird. Mir persönlich ist Merkels Freude ziemlich egal, genauso wie die von Milliarden anderen. Und dass der Schuss gegen das Militärrecht der USA ging, möchte ich auch sehr bezweifeln. Wahrscheinlich hätte die deutsche Polizeit kaum anders gehandelt (wenn auch nicht so effektiv)

  • MZ
    Michael Zinnen

    Es ist erschreckend, wie viele Leser der Taz offensichtlich nicht in der Lage sind zu differenzieren.

    Der Tod Bin Ladens und die darum entbrannte Diskussion ist eine Sache.

    Die Diskussion um die Äußerung Angela Merkels ist ein völlig anderes Thema.

    Selbst wenn man den Tod Bin Ladens befürwortet, muss man es nicht unbedingt für gut heißen, dass sich ein(e) Bundeskanzler(in) derart unbedacht in aller Öffentlichkeit zu Wort meldet.

    In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft.

    Freude über den Tod eines wie auch immer bewerteten Menschen empfinde ich als zu tiefst primitiv.

    Und nochmal:

    Danke Herr Uthmann!! Bitte haben Sie den Mut zum nächsten Schritt und helfen Sie, eine Sammelklage juristisch fundiert durch zu führen.

    Hier geht es nicht um tote Bösewichte sondern um moralische Prinzipien jenseits von Religion und Politik.

  • CM
    Claudio Mussner

    Ich halte es richtig Frau Merkel wegen dieser Aussage anzuzeigen. Anzeigen sollt man die Merkel auch wegen weiterer Vergehen, insbesondere wegen Bruch des Amtseides und Betrug gegen das Volk

  • U
    U.Her

    Hut ab, Heinz Uthmann ein Mann der seine Entrüstung nicht nur rausquakt sondern auch Konsequent handelt. Aus Anstand.

    Wir brauchen mehr davon!!!

  • A
    Annie

    Kennt der Richter kein Freedom of Speech?

     

    Ich denke, dass der Grossteil der Welt froh ist, noch ein Terrorist beerdigen zu können!

  • SW
    Stefan Weh

    Welche Logik! Was, wenn nicht das Christentum, steht denn für das Mittelalter? Das Mittelalter war doch die Hochzeit des Christentums, und von wem, wenn nicht von einem Kirchenmann, würde man solch eine Fatwa erwarten?

     

    Nun ist Frau Merkel kein Kirchenoberhaupt, sondern die Tochter. Dass sie daher besonders gefährdet ist von der moralfeindlichkeit des Christentums betroffen zu sein, mag sein.

     

    Man muss schon ziemlich ahistorisch argumentieren, um da einen Widerspruch zu erkennen.

  • H
    hegemonie

    und wieder der beweis.. alle menschen sind gleich, aber manche menschen sind eben gleicher als gleich.. willkommen in der wirklichkeit. wer oben ist wird von den oberen nicht belangt. justizia ist nicht blind, blos feige! danke noch weniger vertrauen in den rechtssstaat.. macht nur so weiter

  • A
    akü

    Die Zeit für den Rücktritt für Frau Merkel ist endlich gekommen.

  • F
    Fordler

    Warum soll sich ein Jurist nicht auch mal "erregen"?

    Daß er dafür aber Merkel braucht ist schon bemerkenswert.

  • I
    ion

    Herr Uthmann, ich danke Ihnen!

    (Deutsche) Juristen stellen sich immer wieder ein Armutszeugnis aus, indem sie z.B. auch kontextuell solcher 'Anlässe' nicht ihre Ä* hochkriegen und entsprechend sachkundig im weiteren Sinne Rechtspflege betreiben.

  • KK
    Karl Kraus

    Nunja, die werden sich ganz nonchalant aufs Kriegsrecht berufen. Oder auf Frau Merkels Immunität... So einfach ist das. Aber was wär das geil, wenn so eine Anzeige tatsächlich zu einem ordentlichen Verfahren führen würde. Da gäb's was zu berichten, mannomann. Andererseits wage ich zu bezweifeln, dass genügend Leute verstehen, inwiefern dieser Satz in unserem Rechtssystem und der Demokratie tatsächlich unglaublich ist. Der ganze Abschnitt der Pressekonferenz auch vor diesem Satz ist genauso unsäglich. Sie meint es wirklich so und merkt nicht einmal, dass da etwas nicht stimmt. Gruselig.

     

    http://www.youtube.com/watch?v=VkPfFHrlCPc

    http://www.youtube.com/watch?v=ff-ewCeJOmM

  • D
    DerDemokrator

    Nachtrag: Der richterliche Unmut ist daher lächerlich und vermutl. Wahlkampfgetöse für die SPD um auch mal wieder wahr genommen zu werden.

  • B
    Brandeis

    Na großartig, da kriegt mal wieder jemand für völligen Blödsinn seine 15 Minuten.

  • L
    Leser

    v.a. ein Satz ist bemerkenswert: "Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen."

     

    Haben wir eine unabhängige Judikative als dritte Staatsgewalt, nur an Recht und Gesetz gebunden?

    Und wie war das noch mit den "freien Abgeordneten", die nur ihrem Gewissen unterliegen?

    Welche Verantwortung übernehmen solche Personen des öffentlichen Interesses, auf Zeit an die "Schalthebel der Macht" gewählt, um zum Wohle der Allgemeinheit respektive Spielregeln/Gesetze Besseres zu erreichen?

  • U
    Uli

    Ok, Angela Merkels Ausspruch zeugt von überraschender Naivität.

     

    Obwohl... Wie man ja aus der eigenen Geschichte weiß, bestand der Nationalsozialismus ausschließlich aus Hitler und ein paar fanatischen Anhänger um ihn herum.

     

    Aber dies jetzt juristisch zu verfolgen scheint eher der Veruch von jemand aus der dritten Reihe zu sein,auch mal wieder etwas Aufmerksamkeit zu bekommen.

     

    Aber: es ist ihm ja gelungen. Vielleicht könnte man in seinem Büro eine Schulterklopfmaschine aufstellen.

  • T
    tutnixzursache

    Chapeau! Ich (ebenfalls Juristin) hatte damals schon drüber nachgedacht, als sie Tötung Sadam Husseins so begeistert begrüsst hatte. Dass der Kollege dazu den Mut hat, finde ich grossartig. Man kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass dieser Frau aber auch die grundlegendsten Werte fehlen. Wie kann man auch jemanden zur Kanzlerin wählen, der die meiste Zeit seines Lebens in einer Diktatur verbracht und dann scheinbar easy-peasy die Kurve gekriegt hat? Dass das Demokratische bei ihr nur Kostümierung ist, weil sie die anstrengenden Inhalte nicht aus eigener Erfahrung kennt, hätte ihren Wählern eigentlich klar sein müssen...

  • T
    Tom

    Wenn Juristen immer so agangiert wären das Recht anzuwenden, wäre Deutschland ein VORZEIGELAND in Sachen Rechtstaat!

  • MZ
    Michael Zinnen

    Danke Herr Uthmann! Auch wenn ich wie Sie glaube, dass es zu keinem Prozess gegen Frau Merkel kommen wird, schließe ich mich Ihrer Aktion an. Besteht die Möglichkeit einer Sammelklage? Sie meine Stimme und sicherlich auch die Stimmen vieler ebenso empörter Mitbürger(innen).

    Wir dürfen gespannt sein, wie sich solche Äusserungen auf die nächste Wahl auswirken.

    Ausserdem provozieren Sie mit Ihrer Anzeige eine Reaktion der Justiz welche die "Rechtsicherheit" im demokratischen Deutschland sauber enttarnt.

  • OB
    Otto Bronnert

    Wenngleich ich auch glaube, dass es zu keiner Anklage kommt, dieser Schritt ist überfällig. Jetzt wäre auch die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung dieser unmöglichen Kanzlerin.

    Da erklärt sie im Fall des Gelbarons das wissenschaftliche Arbeit -zumindest für Politiker/-innen- für entbehrlich. Allerdings holt sie bei der Frage der Atomenergie ganz groß aus, indem sie erklärt, sie würde ihren Amtseid beschädigen, wenn sie nicht sofort Atommailer vom Netz nimmt, so sie nicht sicher seien. Sie beschädigt ihn in Permanenz!

    Frau Merkel bringt zudem alle Deutschen und vor allem Christen in Verruf, wenn sie den amerikanischen Staatsterrorismus bejubelt.

  • S
    Siegfried

    Ich bin mir sicher, wenn den gleichen Satz nicht Frau Merkel gesagt hätte, sondern Udo Pastörs von der NPD, hätte der längst einen saftigen Strafbefehl im Briefkasten.

    Die Erregung des Richters teile ich. Frau Merkel ist zu weit gegangen und sollte wenigstens den Anstand haben und zurück treten.

  • V
    vic

    Der Richter hat recht. Leider auch damit, dass kein Staatsanwalt Klage erheben wird.

    Es gibt nur zwei Staaten, die imstande sind so etwas zu tun. Beiden ist sie hündisch ergeben.

    Pfarrerstochter, Chefin der Christen Union, Kanzlerin der Bundesrepublik - nein.

    So geht das wirklich nicht, diese Frau repräsentiert mich nicht.

  • JR
    Josef Riga

    "Es gibt noch Richter in Berlin!"

  • E
    EuroTanic

    Recht hat der Mann. Wenn Merkel nicht angeklagt wird ist deutlich, dass der Grundsatz: "Alle sind vor dem Gesetze gleich" in Deutschland nicht gilt. Ohne Gleichheitsgrundsatz kann es keine Demokratie geben. In einem Land in dem das Vorbild KanzlerIn einen Mord begrüsst werden die falschen Signale an die Menschen gesendet. Der frustierte Muslim, Rechtsradikale, Linksradikale, Wirtschaftkriminelle, gewöhnliche Verbrecher werden sich ein Vorbild nehmen und bei Bedarf Menschen morden. Denn die Kanzlerin begrüsst ja Morde.

  • G
    grafinger

    Dann kann der saubere Herr Uthmann auch gleich mich mit anzeigen:

    Ich freue mich auch, dass dieser Massen- und Serienmörder tot ist.

  • HM
    Heribert Mangold

    »Für den 54-Jährigen war sein Brief an die Staatsanwaltschaft eine Premiere: Er ist seit 31 Jahren Richter ...«

     

    ... ist also mit 23 Jahren Richter geworden? Abzüglich zwei Jahre Referendariat war er also mit 21 mit dem Studium fertig! Wow! Wie geht das denn?

  • HI
    Herwig Ittner

    Es wird hoechste Zeit, dass sich das anstaendige - ganz altmodisch gedacht- Deutschland gegen das Poltitik- und Finanzproletentum wehrt!

    Erfolgserwartung in diesem Fall gering, dennoch :weitermachen!

  • A
    aka

    Bravo Herr Uthmann!

  • U
    ulschmitz

    Der Mann hat Recht. Außerdem gilt auch für Osama: Art. 1 GG.

    Osama war von keinem ordentlichen Gericht verurteilt.

    Sagen wir mal so:

     

    1. Das sind merkwürdige Helden, die iner unbewaffneten Frau in deren Schlafzimmer ins Beins schießen, weil sie sich von ihr angegriffen glauben. Frau Merkel - als Frau - könnte dazu mal Sinnvolles sagen; Frau Schwarzer hat auch noch nix dazu gesagt, seltsam!

    2. In den folgenden 12-18 Monaten werden immer mehr seltsame Einzelheiten auftauchen, die die Tötung (den Mord) an Bin Laden in einem fahlen Licht erscheinen lassen.

    3. Alle Jubelchöre werden noch mit Bedauern an die Zeiten zurückdenken, als Osama noch lebte.

    4. Osama vor einem ordentlichen US-Gericht - umgeben von 20 der teuersten/besten Anwält/-innen. monatelanger Prozess, pikante Details aus der Bush-Ära??? DAS geht nun gar nicht!

     

    Wenn die Staatsanwaltschaft nicht tätig wird - da gibt es doch Klagen gegen deren Untätigkeit, da müsste man doch mal nen republikanischen Verein dazu gründen...

  • J
    Jürgen

    "Man dürfe sich nicht über den Tod eines politischen Gegners freuen."

     

    Sehr geil. Man könnte meinen Osama wäre Ortsvorsteher der Linken in Stralsund gewesen. :D

  • GM
    gerade machen

    das hat klasse! merkel braucht einen kräftigen dämpfer. ich überlege, auch strafanzeige zu stellen. geht das auch im kollektiv? vielleicht lohnt sich ein aufruf bei facebook?

  • T
    TheOrbitter

    Ist Herr Uthmann wohl einer dieser Herren, die nach Feierabend oder im Ruhestand als Blockwart oder Stadtviertel-Scheriff Falschparker aufschreiben und spielende Kinder ob ihrer Lautstärke anraunzen?

    Wen kümmert's was die Kanzlerin gesagt hat? Die Rede war von Osama bin Laden, nicht von einem Kaufhausdieb, oder einem Zechpreller. Du liebe Güte, kann da vielleicht mal jemand endlich ein bißchen relaistisch sein? natürlich freut man sich, daß der Hirni tot ist ... nein, getötet wurde. Ich freue mich mit der Kanzlerin. Verklagen Sie mich, Herr Uthmann.

  • WB
    Wundersame Bundesrepublik

    Manche nennen es Freude, manche Genugtuung, manche was weiß ich. Man muss sich mal vorstellen, welche Berge an Angst dieser mann in der Welt verbreitet hat - sozusagen die Personifizierung des Bösen. Und da noch Verständnis haben? Man sollte sich mal vorstellen, dass einem jemand ohne Narkose die Beine Stück für Stück abschneidet. Dann sein Kind vor den eigenen Augen halb tot schlägt. Dann in einem Keller verrotten lässt. In der Zwischenzeit Tausende Frauen, Kinder, Männer mit Bomben tötet, zerfetzt, entstellt, zu Krüppeln macht, zu Waisen, zu Eltern am Grab der Kinder. All das und jede weitere vorstellbare Grausamkeit, das ist Al Khaida. Es bereitet mit keine Schwierigkeiten zu sagen, ich bin erfreut über seinen Tod. Über das Wort Freude kann man lange streiten. Im Moment allergrößter Erleichterung nach jahrelangem Druck kann auch Erleichterung zu Freude werden. Gefreut hat sich Merkel nicht über seinen Tod, sondern darüber, dass alles, was mit Osama verbunden war, eine Abmilderung erfährt. Warum hat denn der Richter, der jetzt Merkel anzeigen will, nicht Osama angezeigt? Deutsche Gerichte sind doch für Massenmörder weltweit jetzt zuständig, siehe Hutu-Milizenführer. Komisch, da hat er sich nicht aufgeregt und engagiert.

  • KS
    Ken Scheng

    Warum versucht er es nicht mit 141-fachen Mord in Kunduz? Chef von Bundeswehr: Merkel! Steinmeier ist auch verantwortlich...

  • K
    KFR

    vermute mal,damit ist eine Karriere beendet ? nein, nicht die von Frau Bundeskanzler !

  • S
    Stevie

    Die Anzeige sei "Ausdruck individueller Erregung" und keine parteipolitische Aktion.

    Deutscher geht es nicht. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu empören: Ein persönlicher oder ein öffentlicher Brief zum Beispiel. Aber nein, es muß zur Anzeige gebracht werden.

    Da wollte wohl jemand unbedingt mal in die Zeitung. Und die taz bringt es sogar. Schade.

  • I
    IhrName

    Vergisst da nicht jemand die ... aehmm... wie hieß das? Opportunit.. nein. Immunolog... ne... äh... ah! Inhumanität? Ich bin nicht sicher, aber ich glaube Bundeskanzler ist hoch genug um das zu haben. Egal. Ich geh eine rauchen.

  • M
    Markus

    Man mag ja wirklich über die Art und Weise des Todes von Bin Laden diskutieren, aber als "politischen Gegner" von Andrea Merkel würde ich eher Jürgen Trittin oder Sigmar Gabriel bezeichnen.

     

    Hat hier Herr Uthmann eine ähnlich unglückliche Formulierung über Bin Laden gewählt wie Frau Merkel...die nur in die andere Richtung geht? Denn seit wann sind Massenmörder (wobei die meisten Opfer der Al-Qaida wohl selbst Muslime sein dürften...die Herrn Bin Laden wohl einfach nicht konsequent genug waren) einfach nur "politische Gegner"?

     

    Da kann ich noch eher die Bezeichnung "moderate Taliban" teilen...

  • IN
    Ihr NameHEI48

    Es ist schon verwunderlich!

    Sehr geehrter Herr Anwalt, googeln Sie doch einmal zu diesem Thema und gehen Sie einfach in sich!

     

    Man kann einerseits die Ereignisse um 0/01 aus diversen Sellungnahmen dazu differenziert bewerten, je nach Position ...

    Aber es sind auch viele Stimmen, Beurteilungen aufzufinden, die die Ereignisse "völkerechtlich" bewerten... auch dies abhängig von gewissen "Ausgangspositionen" ...

    Aber: woher nehmen Sie den Mut, die Rechtfertigung einer Anklage?

    Mir scheint es einfach absurd und ein Anzeichen gewisser Selbstüberschätzung, .... bezüglich echter, relevanter gesellschaftlicher Probleme!

    Sind Sie einfach nicht nur ein Trittbrettfahrer?

  • M
    Mensch

    Das deutsche Kuschelgesetz gilt aber nicht international, daher handelt es sich bei der Erschießung des Terroristen Bin Laden nicht um eine Straftat. Können diese ganzen linken Eitschideitschi-Juristen endlich mal aufhören deutsches Schmuserecht international anwenden zu wollen.

  • E
    Eugen

    Bin ich der erste der hier L.Thoma zitiert:

     

    " ... war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." (?)