: Arbeitsrichter beklagt neue Abfindungspraxis
Hamm (dpa) – Die gesetzlichen Neuregelungen für Abfindungen führen nach Ansicht des Bundesvorsitzenden der Arbeitsrichter- Organisation BRA, Ernst-Dieter Berscheid, zu krassen Ungerechtigkeiten. „Wenn ein Arbeitnehmer über einen Sozialplan ausscheidet und sofort eine Stelle findet, darf er die Abfindung behalten. Wer arbeitslos bleibt, wird doppelt bestraft, weil er zunächst von der Abfindung leben muß, ehe er Arbeitslosengeld bekommt.“
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