Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz
Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt jetzt Arbeitslosengeld.
Dortmund dpa/epd | Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit.
Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte, meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Sie erklärte, sie werde ihr Beschäftigungsverhältnis aber zunächst nicht kündigen, weil sie das Land NRW beim Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung verklagt habe. Die Arbeitsagentur lehnte unter Verweis auf das ungekündigte Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Arbeitslosengeld ab.
Nach Ansicht des Gericht reicht für das Arbeitslosengeld aber eine „faktische Beschäftigungslosigkeit“ aus. Die Klägerin habe das Beschäftigungsverhältnis faktisch beendet, indem sie das Weisungsrecht ihres Arbeitgebers nicht anerkenne. Sie habe sich arbeitslos gemeldet und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, eine anderweitige zumutbare Arbeit gefunden zu haben.
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Gast
Warum kommt das mobbende Amtsgericht ungeschoren davon? Warum wird am Gericht nicht durchgegriffen? Die Basics fehlen komplett, wie kann so ein Amtsgericht noch Legitimität der Urteile erwarten? In wessen Namen wird dort Recht gesprochen? Warum wehrt sich die Angestellte nicht gegen die Mobber dort? Heisst sich dort wehren, sich schlechtem Geschmack anzupassen? Wie kann, wer Mobber an ein Gericht einstellt, noch Urteilskraft haben? Denn mit der Urteilskraft hat es doch offensichtlich gehapert. Warum hat die Agenda 2010 Mobber vergessen, die offenbar nicht leicht kündbar sind, weil sie vielleicht selbst zum Mobbing gehört? Dem Amtsgericht fehlt die Maturität. Warum boykottieren die Kunden des Amtsgerichts das Gericht nicht? Warum solidarisieren sich die Kläger und Beklagten nicht gegen so ein Amtsgericht und zwingen es, die Basics wieder herzustellen...