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■ ArbeitsloseGeld nur auf Antrag

Kassel (AP) – Wer versäumt, Arbeitslosengeld zu beantragen, hat keinen Anspruch auf Nachzahlung. Das hat das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Damit blieb in letzter Instanz die Klage eines Mannes aus Niedersachsen erfolgslos, der sich mit sechs Wochen Verspätung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte und dann das Arbeitslosengeld rückwirkend haben wollte. (AZ: Bundessozialgericht 11 RAr 101/91)

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