■ Arbeitslose: Geld nur auf Antrag
Kassel (AP) – Wer versäumt, Arbeitslosengeld zu beantragen, hat keinen Anspruch auf Nachzahlung. Das hat das Bundessozialgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Damit blieb in letzter Instanz die Klage eines Mannes aus Niedersachsen erfolgslos, der sich mit sechs Wochen Verspätung beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte und dann das Arbeitslosengeld rückwirkend haben wollte. (AZ: Bundessozialgericht 11 RAr 101/91)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen