: Arbeitslose behalten Lohnsteuerkarte
Kassel (dpa) – Arbeitslose müssen von Beginn des kommenden Jahres an ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr bei ihrem Arbeitsamt hinterlegen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Hinterlegung sei mit dem neuen Arbeitsförderungsgesetz entfallen, so das Arbeitsamt Kassel. Die Regelung betreffe auch Empfänger von Eingliederungshilfen, Übergangs- und Unterhaltsgeld. Der Sozialversicherungsausweis bleibe aber weiterhin beim Arbeitsamt.
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