: Arbeitslos im Urlaub krank
Arbeitslose, die im Urlaub so schwer krank werden, daß sie dem Arbeitsamt keine Meldung mehr machen können, bekommen „Arbeitslosen-Krankengeld“, auch wenn sie später nur ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Sozialgericht Bremen festgestellt. Das AA hatte einem Türken, der in der Türkei erkrankt und zu Bettruhe vergattert war, die Zahlungen verweigert. (Az.: S13Ar 111/93). taz
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