Arbeitnehmereinfluss : Erprobte Konfrontation
Der Senat will seinen Einfluss in den Aufsichtsräten landeseigener Unternehmen stärken. Wenn der Aufsichtsratsvorsitzende wie vorgesehen doppeltes Stimmrecht erhält, würde das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern kippen. Sieger wären die Aufsichtsratsvorsitzenden Thilo Sarrazin (BVG) und Harald Wolf (BSR, Wasserbetriebe). Dass eine Interessengruppe versucht, ihre Macht zu vergrößern, ist nichts Ungewöhnliches. Und dass Gewerkschaftsvertreter ihren Widerstand dagegen ankündigen, kommt auch nicht unerwartet. Doch zwei Dinge sind erstaunlich.
KOMMENTAR VON MATTHIAS LOHRE
Zum einen die Routiniertheit, mit der beide Seiten dem Bekanntwerden dieses Gesetzentwurfs begegnen: einstudierte Gleichgültigkeit beim Senat, geübte Empörung bei Ver.di. Wirklich entsetzt scheint keine Seite zu sein. „Da sind noch nicht alle Messen gesungen“, heißt es bei der Gewerkschaft. Im Hinterkopf: Ein Referentenentwurf ist noch nie ungeändert Gesetz geworden.
Zum anderen geht ein Punkt in der erprobten Empörung beider Seiten fast unter. Vorstandsbezüge sollen laut Wirtschaftsverwaltung veröffentlicht werden. Ein Lieblingsthema von Boulevardmedien und ebensolchen Politikern gerät fast unbemerkt wieder auf die Tagesordnung. Der alte Streit zwischen PDS-Fraktion und rot-rotem Senat wird wieder aktuell. Die PDS ist seit langem für die Offenlegung aller Vorstandsgehälter bei landeseigenen Unternehmen. Vor allem Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat sich lange dagegen gestemmt. Sein Argument: Fähige Manager schrecke eine Offenlegungspflicht ab, und das könne nicht im Interesse der Unternehmen sein. Nur die Gesamtsumme aller Vorstandsbezüge müsse veröffentlicht werden. Aber auch hier sind noch nicht alle Messen gesungen.