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Arbeitgeber beantragen Verfügung

Berlin (ap/dpa) - Die Berliner Metallarbeitgeber haben am Mittwoch ungeachtet eines gegenteiligen Urteils aus Münster beim Arbeitsgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die IG Metall zur Untersagung von Warnstreiks beantragt. Der Arbeitgeberverband der Berliner Metallindustrie begründete das mit seiner Ansicht, „daß vor dem Auslaufen der Lohn– und Gehaltstarifverträge am 31. März 87 jegliche Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft zur Durchsetzung einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich rechtswidrig sind, weil die Forderung auf Lohnausgleich in die noch bestehenden Tarifverträge eingreift“. In der gegenwärtigen Verhandlungsrunde sollen bisher rund 1.900 Arbeitnehmer in mehreren Berliner Betrieben die Arbeit kurzfristig niedergelegt haben. Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster, nach dem die IG Metall schon jetzt mit Warnstreiks ihrer Forderung nach der 35–Stunden–Woche Nachdruck verleihen kann, wollen die Arbeitgeber in Berufung gehen, die heute mit Begründung beim Landesarbeitsgericht in Hamm eingelegt wird.

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