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Arbeit beginnt an der Pforte

Kassel (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom Donnerstag über den Beginn der Arbeitszeit des Pflegepersonals rechnen die Krankenhäuser mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Deshalb hält die Deutsche Krankenhausgesellschaft nach Angaben ihres Geschäftsführers Mohr erhöhte Beitragssätze der Krankenkassen nicht für ausgeschlossen. Laut BAG beginnt die Arbeitszeit von Krankenschwestern und -pflegern bereits an der Pforte und nicht erst nach dem Ankleiden auf der Station. Ein Sprecher des Klinikums Karlsruhe meinte, dieser Urteilsspruch bedeute eine wöchentliche Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde. Die Gewerkschaft ötv verlangte von den Unikliniken eine umgehende Nachzahlung an die Beschäftigten.