Anzeigen gegen Richter: Kaum Strafen
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter oder Rechtsanwälte wegen Vorwürfen zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben in Berlin in der Regel keine Konsequenzen. Bei mehr als 5.600 eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit 2012 wurden nur in 11 Fällen Strafen verhängt. Das geht aus einer Antwort der Senatsjustizverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor. Die allermeisten Ermittlungen wurden eingestellt, weil es keinen hinreichenden Verdacht gab, heißt es in der Antwort. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen