piwik no script img

■ Am RandeAnwaltschaft und Wecker in Berufung

München (AP) – Über die Drogenexzesse des Liedermachers Konstantin Wecker wird erneut vor Gericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Verurteilung des 49jährigen Sängers zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Kokainbesitzes Berufung eingelegt. Zuvor hatte bereits der Rechtsanwalt Weckers beantragt, das Verfahren erneut aufzurollen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht allerdings noch nicht fest.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen