: Anwälte kritisieren Kronzeugen–Gesetz
Mainz (dpa) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Kronzeugenregelung. In einem Interview der Mainzer Allgemeinen Zeitung (Samstagausgabe) erklärte DAV– Präsident Ludwig Koch, er empfinde eine Kronzeugenregelung mit Straffreiheit für Mörder als einen „tiefen Einschnitt in rechtsstaatliche Garantien“. Eine solche Regelung würde in der Praxis bedeuten, „daß ein Ziel der Terroristen erreicht“ würde. Es bedeute einen „Bruch mit den Grundsätzen des Strafprozesses“, daß der Generalbundesanwalt über eine Strafbefreiung oder -milderung von Kronzeugen entscheiden könne, deren Aussage er für richtig und nützlich halte.
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