piwik no script img

Anwälte dürfen nicht alles

BGH hebt Freispruch des Nazi-Verteidigers Rieger auf. Grenzen der Verteidigerrechte festgestellt

LEIPZIG ap ■ Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Freispruch des so genannten Nazi-Anwalts Jürgen Rieger aufgehoben. Das Verfahren wegen Volksverhetzung müsse vor einer anderen Kammer des Landgerichts Hamburg erneut verhandelt werden, verfügten die Bundesrichter gestern.

Der BGH hob damit das Urteil des Landgerichts Hamburg auf, das den Anwalt freigesprochen hatte. Rieger hatte in einem Prozess die Massenvernichtung von Juden in Konzentrationslagern bestritten. Die Hamburger Richter hatten zwar den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen, die Strafbarkeit jedoch verneint. Rieger habe sich im Rahmen zulässigen Verteidigerhandelns bewegt. Dieser Auffassung schloss sich der BGH nicht an. Die Erklärung Riegers sei grundsätzlich als „verteidigungsfremdes Verhalten“ zu werten. Darum könne eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nicht in Frage gestellt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen