in kürze WERBUNG AUF DER STRASSE : Ansprechen unzulässig
Das gezielte Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt dies jedenfalls dann, wenn man den Außendienstmitarbeitern eines Unternehmens ihre Werbeabsicht nicht sofort ansieht (Az: I ZR 93/02 vom 9.09.04). (dpa)