in kürze ABTREIBUNG/PATIENTIN : Ansprechen erlaubt
Abtreibungsgegner dürfen Patientinnen vor der Arztpraxis ansprechen. Mit dieser noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts München I unterlag ein Arzt einem Verein zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dessen Mitglieder hatten regelmäßig Patientinnen vor seiner Praxis belästigt. (Az.: 28 O 5186/06) (afp)