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Archiv-Artikel

in kürze ABTREIBUNG/PATIENTIN Ansprechen erlaubt

Abtreibungsgegner dürfen Patientinnen vor der Arztpraxis ansprechen. Mit dieser noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts München I unterlag ein Arzt einem Verein zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dessen Mitglieder hatten regelmäßig Patientinnen vor seiner Praxis belästigt. (Az.: 28 O 5186/06) (afp)