■ Anschlag: Haftstrafen
Schwerin (dpa) – Mit Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte ist am Mittwoch der Prozeß vor dem Schweriner Landgericht wegen eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Wismar zu Ende gegangen. Die Jugendkammer verurteilte einen 23jährigen aus Neumünster wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Brandstiftung zu zwei Jahren und acht Monaten. Zu einer zweijährigen Jugendstrafe wurde ein 19jähriger aus Wismar verurteilt. Die beiden Verurteilten hatten im August 1992 Molotowcocktails auf das Asylbewerberheim geworfen.
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